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ECHA-Workshop zu Poison Centre Notifications: Ergebnisse des Enforcement-Pilotprojekts

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Ergebnisse eines europäischen Pilotprojekts zur Durchsetzung der Anforderungen an Poison Centre Notifications (PCN) vorgestellt. Im Fokus standen die Einhaltung der Vorgaben aus der CLP-Verordnung sowie die Qualität der Meldungen gefährlicher Gemische an Giftinformationszentren. Die Ergebnisse wurden am 7. Mai 2026 im Rahmen eines Workshops in Helsinki präsentiert.

An dem Workshop nahmen 85 Vertreterinnen und Vertreter nationaler Vollzugsbehörden, zuständiger Stellen für Giftinformationszentren, Stakeholder-Organisationen sowie des ECHA-Sekretariats teil. Ziel der Veranstaltung war es, die wichtigsten Erkenntnisse, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen aus dem Enforcement-Pilotprojekt zu diskutieren.

Hintergrund des ECHA-Pilotprojekts zu Poison Centre Notifications

Das Pilotprojekt des ECHA-Forums konzentrierte sich auf die Durchsetzung der Meldepflichten gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung und Anhang VIII der CLP-Verordnung. Überprüft wurde insbesondere, ob gefährliche Gemische ordnungsgemäß an Giftinformationszentren gemeldet wurden und ob die eingereichten Informationen vollständig, konsistent und rechtskonform waren.

Zwischen Januar und Juni 2025 führten die zuständigen Behörden insgesamt 1.597 Inspektionen in 18 europäischen Ländern durch. Dabei standen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender gefährlicher Gemische im Fokus der Kontrollen.

Zentrale Ergebnisse der PCN-Kontrollen

Die Ergebnisse des Pilotprojekts zeigen deutliche Defizite bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Poison Centre Notifications.

19 % der gefährlichen Gemische ohne PCN-Meldung

Bei 19 % der kontrollierten Gemische fehlten verpflichtende Meldungen an Giftinformationszentren vollständig. Dies stellt einen erheblichen Verstoß gegen die Anforderungen der CLP-Verordnung dar und kann im Notfall die schnelle medizinische Bewertung erschweren.

Fehlende oder fehlerhafte UFI-Angaben

Zusätzlich wurde bei 12 % der überprüften Produkte festgestellt, dass der vorgeschriebene Unique Formula Identifier (UFI) fehlte. Der UFI dient der eindeutigen Identifizierung gefährlicher Gemische und unterstützt Giftinformationszentren bei einer schnellen und präzisen Risikobewertung im Vergiftungsfall.

Darüber hinaus identifizierten die Behörden zahlreiche Inkonsistenzen zwischen:

  • eingereichten PCN-Dossiers,
  • Produktkennzeichnungen,
  • Sicherheitsdatenblättern (SDS).

Diese Abweichungen erschweren die Nachvollziehbarkeit der Produktinformationen und erhöhen das Risiko fehlerhafter Bewertungen im Notfall.

Giftinformationszentren betonen Bedeutung korrekter Produktinformationen

Ronald de Groot vom niederländischen Giftinformationszentrum Dutch Poisons Information Center (DPIC) hob die zentrale Bedeutung korrekter Produktinformationen für die gesundheitliche Risikobewertung hervor. Besonders der UFI habe die Identifikation gefährlicher Produkte deutlich verbessert.

Gleichzeitig wurden mehrere Problemfelder genannt:

  • fehlende Meldungen gefährlicher Gemische,
  • fehlende UFIs auf Produktetiketten,
  • Wiederverwendung identischer UFIs für unterschiedliche Rezepturen.

Gerade die fehlerhafte Wiederverwendung von UFI-Codes kann zu erheblichen Problemen bei der Identifikation eines Gemischs führen.

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Erfahrungen der nationalen Vollzugsbehörden

Schweden: Herausforderungen bei „Mixtures-in-Mixtures"

Die schwedische Chemikalienbehörde Swedish Chemicals Agency (KemI) berichtete über wiederkehrende Abweichungen zwischen Etiketten, Sicherheitsdatenblättern, PCN-Dossiers und Übermittlungsberichten. Teilweise wurden auch Fehlkennzeichnungen festgestellt, die behördliche Maßnahmen erforderlich machten.

Besondere Schwierigkeiten bereiten sogenannte „Mixtures-in-Mixtures". Dabei handelt es sich um Gemische, die wiederum andere Gemische enthalten. Die Kontrolle der Compliance gilt in solchen Fällen als besonders komplex, da mehrere Lieferketten und Informationsquellen berücksichtigt werden müssen.

Deutschland: Sorge über „leere UFIs"

Auch deutsche Vollzugsbehörden berichteten über vergleichbare Erfahrungen. Vertreter des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) erklärten, dass die deutsche Nichtkonformitätsquote weitgehend dem europäischen Durchschnitt entspreche.

Besondere Sorge bereiteten sogenannte „leere UFIs" („empty UFIs"). Dabei handelt es sich um UFI-Codes, die zwar auf dem Produktetikett erscheinen, jedoch nicht korrekt mit den hinterlegten Produktinformationen verknüpft sind.

Zusätzlich erschwerten fehlende Informationen zu freiwilligen Meldungen sowie Verzögerungen bei Datenaktualisierungen die behördliche Kontrolltätigkeit.

Wichtigste Erkenntnisse des ECHA-Workshops

Der Workshop fasste mehrere zentrale Schlussfolgerungen zusammen:

  • Die Nichtkonformität bei Poison Centre Notifications bleibt weiterhin hoch.
  • Die Inspektionen haben das Bewusstsein für die Anforderungen nach Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung gestärkt.
  • Unternehmen benötigen zusätzliche Klarstellungen, insbesondere zu:
    • Abweichungen zwischen UFIs auf Etiketten, Sicherheitsdatenblättern und PCN-Dossiers,
    • der Wiederverwendung von UFIs,
    • den ab Januar 2027 geltenden Verpflichtungen für Händler im Parallelhandel,
    • der Kommunikation innerhalb komplexer Lieferketten.
  • Fehler lassen sich reduzieren, wenn Unternehmen die korrekte Zuordnung von UFI und Gemischzusammensetzung sicherstellen und Systemwarnungen sorgfältig prüfen.
  • Die im Pilotprojekt durchgeführten Kontrollen haben die europäischen Vollzugsaktivitäten insgesamt gestärkt.

Fazit: Unternehmen sollten PCN-Compliance dringend überprüfen

Die Ergebnisse des ECHA-Pilotprojekts zeigen deutlich, dass die Anforderungen an Poison Centre Notifications in der Praxis weiterhin mit erheblichen Umsetzungsproblemen verbunden sind. Besonders häufig treten fehlende Meldungen, fehlerhafte UFI-Angaben und Inkonsistenzen zwischen verschiedenen Dokumenten auf.

Für Unternehmen bedeutet dies einen erhöhten Handlungsbedarf. Insbesondere interne Prozesse, die Kommunikation innerhalb der Lieferkette sowie die technische Umsetzung der PCN-Meldungen sollten überprüft werden, um zukünftige Compliance-Risiken zu minimieren und die Anforderungen der CLP-Verordnung zuverlässig einzuhalten.