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Kanister mit Gefahrstoffkennzeichnung und grünem Farbanstrich neben einem durchgestrichenen Greenwashing-Schild – Symbolbild zur EmpCo-Richtlinie und den neuen Anforderungen an Umweltclaims ab September 2026.
Dennis KabulGefahrstoff-Experte
Dennis Kabul ist Chemiker und Experte für Chemikaliensicherheit, Gefahrstoffmanagement sowie regulatorische Compliance. Seit 2009 begleitet er Unternehmen bei der Umsetzung von REACH und CLP, der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und der rechtskonformen Vermarktung chemischer Produkte. Als Fachberater vermittelt er praxisnahes Wissen zu chemikalienrechtlichen und regulatorischen Fragestellungen.Mehr zum Autor

EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825: Neue Greenwashing-Regeln für Chemikalienhersteller und Umweltclaims

Neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

Mit der Richtlinie (EU) 2024/825, besser bekannt als EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition), verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist es, Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und sicherzustellen, dass Umweltversprechen nachvollziehbar, überprüfbar und belastbar sind. Die neuen Regelungen gelten seit dem 27. September 2026.

Für Chemikalienhersteller ergeben sich daraus unmittelbare Auswirkungen auf Produktwerbung, Webseiten, technische Produktinformationen, Nachhaltigkeitsberichte und interne Freigabeprozesse. Unternehmen sollten bereits jetzt prüfen, ob verwendete Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen durch belastbare Nachweise gestützt werden können.

Pauschale Umweltversprechen werden zum Risiko

Ein zentraler Schwerpunkt der EmpCo-Richtlinie liegt auf allgemeinen Umweltaussagen wie „umweltfreundlich", „grün", „ökologisch" oder „klimaneutral". Solche Aussagen dürfen künftig nicht mehr ohne nachvollziehbare Grundlage verwendet werden. Unternehmen müssen belegen können, worauf sich ein Umweltvorteil konkret stützt.

Für Chemikalienhersteller betrifft dies nicht nur Marketingunterlagen, sondern auch Produktinformationen, technische Dokumentationen, Vertriebsunterlagen und Webseiten. Umweltvorteile sollten daher klar beschrieben und durch belastbare Daten abgesichert werden.

Klimaneutralität und Nachhaltigkeitssiegel im Fokus

Besonders relevant sind die neuen Vorgaben für Klimaneutralitätsclaims. Aussagen über eine neutrale oder positive Umweltwirkung dürfen künftig nicht allein auf CO₂-Kompensation gestützt werden. Unternehmen sollten deshalb überprüfen, welche Nachweise für tatsächlich erreichte Emissionsminderungen vorliegen.

Auch Nachhaltigkeitssiegel geraten stärker in den Fokus. Künftig sollen nur noch Siegel zulässig sein, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Stellen festgelegt wurden.

Datenqualität wird zum Compliance-Faktor

Viele Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen basieren auf Ökobilanzen, Zertifizierungen oder unternehmensinternen Nachhaltigkeitsprogrammen. Die EmpCo-Richtlinie erhöht die Anforderungen an deren Dokumentation und Nachweisbarkeit. Für Chemikalienhersteller wird die Qualität der zugrunde liegenden Daten damit zu einem wichtigen Compliance-Faktor.

Fehlende oder unzureichend dokumentierte Nachweise können künftig dazu führen, dass Umweltvorteile nicht mehr rechtssicher kommuniziert werden können. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, auf welcher Datengrundlage ihre Nachhaltigkeitsaussagen beruhen und ob diese Informationen aktuell, belastbar und nachvollziehbar dokumentiert sind.

Fazit

Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 werden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich stärker reguliert als bisher. Für Chemikalienhersteller entsteht insbesondere bei Umweltclaims, Klimaneutralitätsversprechen und Nachhaltigkeitssiegeln zusätzlicher Prüf- und Dokumentationsaufwand. Aussagen müssen künftig konkret, belastbar und nachvollziehbar belegt werden.

Die Richtlinie zeigt, dass Nachhaltigkeitskommunikation zunehmend denselben Anforderungen an Transparenz und Nachweisbarkeit unterliegt wie andere regulatorische Produktinformationen. Unternehmen sollten daher Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nicht mehr ausschließlich als Marketingthema betrachten, sondern als festen Bestandteil ihrer Compliance- und Produktverantwortung.

Quellen:

EUR-Lex
Umweltbundesamt
IHK
IHK