
Neue Verpackungsverordnung PPWR: Welche Anforderungen auf Chemikalienhersteller zukommen werden
Mit der neuen europäischen Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) werden Chemikalienhersteller deutlich stärker in die Verantwortung genommen. Verpackungen müssen künftig nicht nur die Anforderungen an Sicherheit, Lagerung und Transport erfüllen, sondern auch Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und Kreislaufwirtschaft berücksichtigen.
Hersteller müssen die PPWR-Konformität ihrer Verpackungen nachweisen
Wer Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen in Verkehr bringt, trägt künftig die Verantwortung für die Einhaltung der PPWR-Anforderungen. Dazu gehören eine technische Dokumentation, ein Konformitätsbewertungsverfahren sowie eine Konformitätserklärung für die eingesetzten Verpackungen, mit der die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bestätigt wird.
Wenn Nachhaltigkeit auf Produktsicherheit trifft
Chemikalienverpackungen müssen weiterhin höchste Anforderungen an Produktschutz, Dichtigkeit, chemische Beständigkeit und Transportsicherheit erfüllen. Die Herausforderung besteht darin, diese Anforderungen mit den neuen Nachhaltigkeitszielen der PPWR in Einklang zu bringen.
Recyclingfähigkeit von Verpackungen wird zum Entwicklungsziel
Die PPWR rückt die Recyclingfähigkeit von Verpackungen stärker in den Fokus und macht sie zu einem wichtigen Kriterium bei der Verpackungsentwicklung. Chemikalienhersteller sollten deshalb prüfen, ob bestehende Verpackungslösungen die künftigen Anforderungen erfüllen oder Anpassungen an Materialien und Verpackungskonzepten erforderlich werden.
Weniger Verpackungsmaterial bei gleicher Produktsicherheit
Verpackungen sollen künftig nur noch so viel Material enthalten, wie für den sicheren Produktschutz erforderlich ist. Gerade bei Gefahrstoffen kommt es darauf an, Materialeinsparungen umzusetzen, ohne Sicherheits- und Transportanforderungen zu gefährden.
Recyclingkunststoffe in Verpackungen gewinnen an Bedeutung
Die PPWR fördert den Einsatz von recycelten Kunststoffen in Verpackungen und macht den Anteil von Recyclingmaterial zu einem wichtigen Zukunftsthema. Für Chemikalienhersteller besteht die Herausforderung darin, Nachhaltigkeitsziele mit den Anforderungen an Produktsicherheit, chemische Beständigkeit und regulatorische Compliance in Einklang zu bringen.
Neue PPWR-Anforderungen an Verpackungskennzeichnung und Informationen
Künftig sollen Verpackungen besser erkennen lassen, aus welchen Materialien sie bestehen und wie sie entsorgt oder recycelt werden können. Für Chemikalienhersteller bedeutet das zusätzliche Informationspflichten neben den bereits umfangreichen Kennzeichnungsvorgaben aus CLP-, Gefahrgut- und weiteren produktrechtlichen Regelwerken.
Datenqualität wird zum Wettbewerbsfaktor
Die neuen Nachweis- und Dokumentationspflichten erhöhen den Bedarf an konsistenten Informationen zu Verpackungen, Materialien und Produkten. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob die für die PPWR erforderlichen Informationen vollständig, aktuell und verlässlich vorliegen.
Fazit
Mit der PPWR rücken Verpackungen stärker in den Fokus der Compliance-Verantwortung von Chemikalienherstellern. Bis zum Geltungsbeginn am 12. August 2026 bleibt nur noch wenig Zeit, um bestehende Verpackungskonzepte, Verantwortlichkeiten und Prozesse auf die neuen Anforderungen auszurichten. Unternehmen sollten daher jetzt prüfen, welche Verpackungen betroffen sind, welche Nachweise künftig erforderlich werden und ob ihre Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsprozesse den neuen Anforderungen entsprechen.