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PIC-Verordnung 2026: Chemikalienexport und Export-Compliance im Seehafen

Neue Stoffgruppen in der PIC-Verordnung: Was Hersteller von Pestiziden, SVHC- und CMR-Stoffen jetzt für ihre Export-Compliance beachten müssen

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1278 erweitert die Europäische Union die Stofflisten der PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012. Von den Änderungen betroffen sind insbesondere Pflanzenschutzwirkstoffe (Pestizide), CMR-Stoffe (krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe), SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern), persistente organische Schadstoffe (POP) sowie ausgewählte Biozidwirkstoffe.

Die neuen Regelungen treten am 1. September 2026 in Kraft und gelten ab dem 1. Oktober 2026. Unternehmen, die Chemikalien oder chemische Erzeugnisse in Nicht-EU-Länder exportieren, sollten daher prüfen, ob ihre Produkte von den Änderungen der PIC-Verordnung betroffen sind.

Was regelt die PIC-Verordnung?

Die PIC-Verordnung (Prior Informed Consent) setzt das Rotterdamer Übereinkommen in europäisches Recht um. Ziel der Verordnung ist es, den internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien transparenter zu gestalten und den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern.

Hierzu müssen Drittstaaten über Stoffe informiert werden, deren Verwendung innerhalb der Europäischen Union verboten oder streng beschränkt wurde. Für bestimmte Chemikalien dürfen Exporte erst erfolgen, nachdem das Importland informiert wurde oder eine ausdrückliche Zustimmung zum Import erteilt hat.

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Welche Auswirkungen haben die neuen Stoffeinträge auf Exporteure?

Durch die Erweiterung der Stofflisten können zusätzliche Pflichten für Unternehmen entstehen, die betroffene Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse exportieren. Dazu gehören unter anderem:

  • Prüfung der Betroffenheit neuer PIC-gelisteter Stoffe
  • Aktualisierung interner Export-Compliance-Prozesse
  • Anpassung von Stoffinventaren und Produktbewertungen
  • Berücksichtigung zusätzlicher Melde- und Informationspflichten
  • Überprüfung von Exporten in Nicht-EU-Länder

Besonders Hersteller und Lieferanten von Pestiziden, SVHC-Stoffen, CMR-Stoffen, POP-Stoffen und Bioziden sollten ihre Compliance-Prozesse rechtzeitig überprüfen.

Fazit: PIC-Verordnung erhöht Anforderungen an die Export-Compliance**

Die aktuelle Aktualisierung der PIC-Verordnung betrifft zwar einzelne Stoffgruppen, verdeutlicht jedoch einen langfristigen regulatorischen Trend: Chemikalien mit erhöhtem Gesundheits- oder Umweltrisiko geraten zunehmend in den Fokus internationaler Handels- und Überwachungsbehörden.

Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob neu aufgenommene Stoffe in ihren Produkten, Gemischen oder Rohstoffen enthalten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Export-Compliance, die PIC-Meldepflichten und den Chemikalienexport in Nicht-EU-Länder ergeben.

Quelle:

EUR-Lex