Ein rechtskonformes Etikett muss Produktidentifikatoren, Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze), den Namen und die Adresse des Lieferanten sowie die Nennmenge und ggf. den UFI-Code enthalten.
Grundsätzlich ja, jedoch müssen die Etiketten chemikalienbeständig und wischfest sein. Für den gewerblichen Einsatz empfiehlt sich ein Thermotransferdrucker oder ein spezieller Farbetikettendrucker, da die roten Ränder der Piktogramme zwingend vorgeschrieben sind.
Es gibt Freeware-Lösungen, diese bieten jedoch oft keine automatischen Updates bei Gesetzesänderungen (z. B. neue H-/P-Sätze). Für Unternehmen ist das Haftungsrisiko hier meist zu hoch, weshalb professionelle Lösungen bevorzugt werden.
Die Mindestgröße richtet sich nach dem Fassungsvermögen des Gebindes. So muss ein Etikett für Gebinde bis 3 Liter mindestens 52 x 74 mm groß sein, während für Gebinde über 500 Liter mindestens 148 x 210 mm vorgeschrieben sind.
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