[3] Eingeschränkte Sachkunde (Biozide) (§11 ChemVerbotsV und §13 ChemBiozidDV)
Seminar zur eingeschränkten Sachkunde für Biozide nach §11 ChemVerbotsV und Biozidrechtsdurchführungsverordnung
Seminar zur eingeschränkten Sachkunde für Biozide nach §11 ChemVerbotsV und Biozidrechtsdurchführungsverordnung
Die Prüfung, auf die in diesem Seminar vorbereitet wird, vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde für den rechtssicheren Umgang mit Biozidprodukten. Neben den gesetzlichen Grundlagen und toxikologischen Aspekten stehen insbesondere die spezifischen Eigenschaften und Einsatzgebiete von Bioziden sowie relevante Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Mittelpunkt.
Das Seminar richtet sich an Personen, die Biozidprodukte in Verkehr bringen möchten und dafür eine eingeschränkte Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV sowie gemäß des seit 1. Januar 2025 geltenden §13 ChemBiozidDV nachweisen müssen.
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