
CLP-Revision 2026: Diese Änderungen gelten seit dem 1. Juli 2026
Mit dem 1. Juli 2026 ist eine wichtige Übergangsfrist der Verordnung (EU) 2024/2865 ausgelaufen. Die Europäische Union hat damit zentrale Neuerungen der überarbeiteten CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verbindlich gemacht. Ziel der Revision ist es, die Gefahrenkommunikation zu verbessern, den Online-Handel stärker in die Regulierung einzubeziehen und die Transparenz innerhalb der Lieferkette zu erhöhen.
Für Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber von Chemikalienplattformen bedeutet dies: Kennzeichnungen, Prozesse und Stammdaten sollten überprüft werden, um die neuen Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Kennzeichnungspflichten, Nachfüllstationen, Faltetiketten und die Veröffentlichung von Unternehmensdaten im ECHA-Verzeichnis.
Die wichtigsten Änderungen der CLP-Revision auf einen Blick
Seit dem 1. Juli 2026 gelten unter anderem folgende Neuerungen:
- Verpflichtende Angabe eines in der EU ansässigen Lieferanten auf dem Etikett
- Europaweit einheitliche Vorschriften für Nachfüllstationen
- Faltetiketten können grundsätzlich verwendet werden
- Veröffentlichung der Namen meldender Unternehmen im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA
Neue Kennzeichnungspflicht: Lieferant mit Sitz in der EU muss genannt werden
Eine der bedeutendsten Änderungen der CLP-Revision betrifft die Einführung eines in der Europäischen Union ansässigen Lieferanten. Künftig muss auf dem Kennzeichnungsetikett jedes Stoffes oder Gemisches, das unter die CLP-Verordnung fällt und in der EU in Verkehr gebracht wird, ein entsprechender Lieferant angegeben sein.
Der genannte Lieferant muss im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln und sicherstellen, dass das Produkt sämtliche Anforderungen der CLP-Verordnung erfüllt. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Produkte, die aus Drittstaaten über Online-Marktplätze oder andere Fernabsatzkanäle an Kunden innerhalb der Europäischen Union verkauft werden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Insbesondere Importeure, Online-Händler und Hersteller außerhalb der EU sollten prüfen, ob ihre Etiketten und Vertriebsprozesse den neuen Vorgaben entsprechen. Fehlende Lieferantenangaben können künftig zu regulatorischen Problemen führen.
Nachfüllstationen erhalten erstmals einen europaweiten Rechtsrahmen
Mit der CLP-Revision reagiert die EU auf die zunehmende Verbreitung von Nachfüllsystemen für chemische Produkte. Durch die Erweiterung von Artikel 35 und Anhang II werden erstmals europaweit einheitliche Anforderungen für die Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische über Nachfüllstationen geschaffen.
Als Nachfüllstation gilt ein Ort, an dem Verbraucher oder gewerbliche Anwender gefährliche Stoffe oder Gemische eigenständig in geeignete Behälter abfüllen können. Dazu zählen beispielsweise Nachfüllangebote für Wasch- und Reinigungsmittel oder Systeme in Unverpackt-Läden.
Welche Anforderungen gelten für Nachfüllstationen?
Unternehmen müssen unter anderem sicherstellen, dass:
- jedes Produkt über eine vollständige Kennzeichnung verfügt,
- die Kennzeichnung gut sichtbar angebracht ist,
- Maßnahmen zur Minimierung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken vorhanden sind,
- Kinder keinen Zugang zur Nachfüllstation haben,
- geschultes Personal verfügbar ist,
- geeignete und korrekt gekennzeichnete Behälter verwendet werden,
- der Lieferant im Notfall erreichbar ist.
Welche Produkte dürfen nachgefüllt werden?
Die Nachfüllung ist nur für bestimmte Gefahrenklassen zulässig. Dazu gehören beispielsweise:
- Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 (H226)
- Korrosiv gegenüber Metallen (H290)
- Hautreizend Kategorie 2 (H315)
- Augenreizend Kategorie 2 (H319)
- Akut wassergefährdend (H400)
- Chronisch wassergefährdend (H410 bis H413)
Produkte mit schwerwiegenderen Gefahreneigenschaften sind von der Abgabe über Nachfüllstationen ausgeschlossen.
Faltetiketten werden zur Standardoption
Auch bei der Kennzeichnung bringt die CLP-Revision spürbare Erleichterungen. Während Faltetiketten bisher nur genutzt werden durften, wenn Verpackungen zu klein oder ungeeignet für eine vollständige Kennzeichnung waren, können sie künftig grundsätzlich eingesetzt werden.
Mehrlagige Etiketten - beispielsweise Leporello- oder Booklet-Etiketten - bieten Unternehmen mehr Platz für umfangreiche Sicherheitsinformationen und mehrsprachige Inhalte.
Neue Struktur für Faltetiketten
Die CLP-Revision definiert künftig eine klare Informationsverteilung:
Vorderseite
- Produktidentifikator
- Gefahrenpiktogramme
- Signalwort
- Lieferantenangaben
- Hinweis auf weitere Informationen im Inneren
Innenseiten
- H-Sätze
- P-Sätze
- Ergänzende Kennzeichnungselemente
Rückseite
- Wesentliche Kennzeichnungselemente als Sicherheitsreserve bei Beschädigung des Etiketts.
Unverändert bleiben die Anforderungen an Lesbarkeit, Haltbarkeit und die korrekte Darstellung der Gefahrenpiktogramme.
Mehr Transparenz im ECHA-Einstufungsverzeichnis
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Künftig werden die Namen der meldenden Unternehmen grundsätzlich veröffentlicht. Bei Gruppenmeldungen erscheint der Name des vertretenden Unternehmens.
Sofern keine genehmigte Vertraulichkeitsanfrage vorliegt, veröffentlicht die ECHA den Namen und die Anschrift der juristischen Person auf Basis der in REACH-IT hinterlegten Daten. Unternehmen, die eine Veröffentlichung vermeiden möchten, sollten ihre Dossiers rechtzeitig aktualisieren und eine begründete Vertraulichkeitsanfrage stellen.
Fazit: Jetzt handeln und CLP-Compliance prüfen
Die CLP-Revision stellt Unternehmen vor neue Anforderungen, bietet gleichzeitig aber auch Chancen für eine bessere und transparentere Gefahrenkommunikation. Besonders betroffen sind die Bereiche Kennzeichnung, Lieferantenangaben, Nachfüllstationen, Faltetiketten sowie die Verwaltung von Unternehmensdaten im ECHA-Verzeichnis.
Wer chemische Stoffe oder Gemische in der Europäischen Union in Verkehr bringt, sollte seine Etiketten, internen Prozesse und die in REACH-IT hinterlegten Stammdaten zeitnah überprüfen. So lassen sich Compliance-Risiken reduzieren und regulatorische Anforderungen effizient umsetzen.