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ECHA-Pilotprojekt: 19 % gefährliche Gemische nicht an Giftnotrufzentren gemeldet

ECHA/NR/26/08 – 11. Februar 2026 Die European Chemicals Agency (ECHA) hat am 11. Februar 2026 die Ergebnisse eines europaweiten Pilotprojekts ihres Vollzugsforums veröffentlicht. Das Ergebnis ist alarmierend: 19 % der überprüften gefährlichen Gemische wurden nicht gemäß CLP-Verordnung an die zuständigen Giftnotrufzentren gemeldet.

Grundlage der Meldepflicht ist Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).

Umfang der Kontrollen in 18 EU-/EWR-Staaten

Im Rahmen des Projekts überprüften Inspektoren in 18 EU- und EWR-Staaten insgesamt 1.597 gefährliche Gemische. Ziel der Kontrollen war es festzustellen, ob Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, gefährliche Gemische vor dem Inverkehrbringen bei den national benannten Stellen zu notifizieren.

Diese Meldungen sind essenziell, da die übermittelten Daten an die Giftnotrufzentren weitergeleitet werden. Sie ermöglichen im Vergiftungsfall eine schnelle und angemessene medizinische Beratung.

Zentrales Ergebnis der ECHA-Kontrollen

  • 19 % der kontrollierten Gemische waren nicht gemeldet.

Nach Angaben des Vorsitzenden der zuständigen Arbeitsgruppe beeinträchtigen fehlende Notifizierungen die Wirksamkeit von Notfallmaßnahmen erheblich. Die zuständigen Behörden haben daher zahlreiche Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet.

Der Projektbericht enthält darüber hinaus konkrete Empfehlungen für:

  • Marktakteure (Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender),
  • nationale Behörden,
  • sowie Verbraucher.

Fehlende UFI-Kennzeichnung: 15 % der Gemische betroffen

Ein weiteres Ziel des Pilotprojekts war es, das Bewusstsein für die UFI-Kennzeichnungspflicht zu stärken.

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der auf dem Produktetikett angegeben werden muss. Er ermöglicht es Giftnotrufzentren, ein Gemisch bei einer Vergiftung eindeutig zu identifizieren.

Ergebnis der UFI-Prüfung:

  • In 15 % der überprüften Gemische fehlte der vorgeschriebene UFI-Code auf dem Kennzeichnungsetikett.

Fehlende oder fehlerhafte UFI-Angaben können die medizinische Behandlung im Notfall erheblich verzögern.

Durchsetzungsmaßnahmen der Behörden

Wurden Verstöße gegen die Meldepflicht oder UFI-Kennzeichnung festgestellt, griffen die Behörden zu unterschiedlichen Maßnahmen.

Am häufigsten wurde eine schriftliche Belehrung ausgesprochen. Weitere Maßnahmen umfassten:

  • mündliche Hinweise,
  • Verwaltungsanordnungen,
  • Geldbußen,
  • in einzelnen Fällen Strafanzeigen.

Ein Teil der Verfahren befand sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch in der Nachverfolgung.

Rechtlicher Hintergrund: Meldepflicht nach Artikel 45 CLP-Verordnung

Gemäß Artikel 45 CLP-Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, Informationen über die Zusammensetzung gefährlicher Gemische an die benannten nationalen Stellen zu übermitteln.

Die Meldepflicht gilt für Gemische, die aufgrund von:

  • Gesundheitsgefahren oder
  • physikalischen Gefahren

eingestuft sind.

Die nationalen Stellen leiten die Informationen an die Giftnotrufzentren weiter, um im Notfall eine fundierte medizinische Beratung sicherzustellen.

Die Namen betroffener Unternehmen sowie die Handelsnamen der kontrollierten Produkte wurden nicht veröffentlicht. Ziel des Pilotprojekts war es laut ECHA, den Vollzug der CLP-Vorgaben europaweit zu harmonisieren und zu stärken.

Einordnung: Weiterhin Defizite bei der CLP-Notifizierung

Die Ergebnisse des ECHA-Pilotprojekts zeigen deutlich, dass trotz klar geregelter gesetzlicher Vorgaben weiterhin Umsetzungsdefizite bestehen.

Da die gemeldeten Informationen eine unmittelbare Bedeutung für die medizinische Notfallversorgung haben, kommt der:

  • ordnungsgemäßen Notifizierung gefährlicher Gemische
  • sowie der korrekten UFI-Kennzeichnung

eine erhebliche praktische und rechtliche Bedeutung zu.

Unternehmen sollten daher ihre internen Prozesse zur CLP-Meldung und UFI-Verwaltung dringend überprüfen, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Quelle:
https://echa.europa.eu/de/-/one-in-five-hazardous-mixtures-not-reported-to-poison-centres#msdynmkt_trackingcontext=23048626-9afb-4c2c-b3a7-c3de52e80200

Rechtskonforme Produktmeldung nach CLP mit UFI, PCN und kompletter Behördenkommunikation:
https://gefahrstoff.com/dienstleistung/pcn-meldungen