
PCN-Meldung mit UFI-Code
Rechtskonforme Produktmeldung nach CLP mit UFI, PCN und kompletter Behördenkommunikation
Rechtskonforme Produktmeldung nach CLP mit UFI, PCN und kompletter Behördenkommunikation
wir unterstützen Sie dabei
Wer gefährliche Gemische verkauft, muss diese bei den zuständigen Behörden melden. Das schreibt die CLP-Verordnung der EU vor. Diese sogenannte PCN-Meldung stellt sicher, dass Giftnotrufzentralen und Behörden im Notfall schnell handeln können – zum Beispiel bei einer Vergiftung.
Seit der Einführung von Anhang VIII der CLP-Verordnung ist das Verfahren in der gesamten EU einheitlich geregelt. Die Meldung muss im sogenannten PCN-Format erfolgen und mit einem UFI-Code (Unique Formula Identifier) verknüpft sein, der auf dem Produktetikett steht.
In der Praxis führen diese Vorgaben oft zu Rückfragen, Missverständnissen oder technischen Hürden. Viele Unternehmen sind unsicher, welche Daten genau notwendig sind, wie der UFI-Code korrekt erstellt wird oder wie die Meldung formal abläuft. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer Erfahrung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – strukturiert, rechtssicher und effizient. Wir übernehmen die technische Umsetzung und stehen Ihnen bei allen Fragen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.
vollständig und zuverlässig
So stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte rechtskonform und einsatzbereit im Markt bleiben – ohne zusätzlichen Aufwand für Ihr Team.
Unser internationales Expert-Team kümmert sich professionell um die Erstellung und Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter. So entlasten Sie Ihre internen Ressourcen und reduzieren Ihre Kosten durch optimierte und zielgerichtete Prozesse. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, erklären Ihnen die Ergebnisse ausführlich und geben wertvolle Hinweise – zum Beispiel bei fehlerhaften Lieferantendatenblättern oder Unstimmigkeiten.
Gefahrstoffe werden einheitlich beschrieben, korrekt gekennzeichnet und rechtlich sicher dokumentiert – europaweit und international nachvollziehbar.
Ihre Daten und Rezepturen behandeln wir mit höchster Vertraulichkeit. Alle Informationen werden streng vertraulich und ausschließlich zweckgebunden verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
Die Sicherheitsdatenblätter können in mehr als 50 Sprachen und 14 eigenen Rechtsräumen erstellt werden.
Unser Experten-Team besteht aus Biologen, Chemikern, Physikern und berät Sie gerne per Telefon und E-Mail.
Unsere Kundenberater nehmen sich die nötige Zeit, per Telefon, E-Mail oder gerne auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden.
Überlassen Sie die Erstellung und Pflege Ihrer Sicherheitsdatenblätter unserem erfahrenen Expertenteam. Wir arbeiten effizient, gesetzeskonform (z.B. nach CL/GHS/REACH) und unterstützen Sie weltweit in über 50 Sprach- und Länderkombinationen. Sparen Sie Zeit und Kosten – wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenIm Notfall zählt jede Minute: Wir stellen Ihnen eine medizinische Notfallnummer zur Verfügung, die rund um die Uhr erreichbar ist – 24/7, auch international. So erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen (z.B. gemäß CLP-Verordnung), sondern bieten Kunden, Anwendern und Behörden im Ernstfall direkte, kompetente Hilfe durch medizinisch geschultes Fachpersonal.
Mehr erfahrenWir übernehmen für Sie die Erstellung rechtskonformer Gefahrstoff-Etiketten auf Basis Ihrer Sicherheitsdatenblätter – automatisch abgestimmt und stets aktuell. Ob in verschiedenen Formaten, mit individuellen Layouts in über 50 Sprach-/Länderkombinationen.
Mehr erfahrenHier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die PCN-Meldung (Poison Centre Notification) ist die verpflichtende Produktmeldung gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für gefährliche Gemische. Sie stellt sicher, dass Giftnotrufzentralen im Notfall schnell auf produktbezogene Informationen zugreifen können – z.B. bei Vergiftungen. Die Meldung muss im standardisierten PCN-Format erfolgen und ist mit einem UFI-Code (Unique Formula Identifier) zu verknüpfen.
Zur Abgabe der PCN-Meldung verpflichtet sind alle Unternehmen, die ein gefährliches Gemisch gewerblich in Verkehr bringen – das betrifft vor allem:
Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der auf dem Produktetikett angegeben werden muss. Er dient der eindeutigen Zuordnung des Gemischs zur PCN-Meldung in Notfällen – etwa wenn ein Arzt anhand der UFI den genauen Produktinhalt abfragen muss. Der UFI-Code wird vom Inverkehrbringer generiert und mit der jeweiligen Produktrezeptur verknüpft.
Meldepflichtig sind alle gefährlichen Gemische, die für:
Die wichtigsten Fristen gemäß CLP/Anhang VIII:
Eine nicht oder falsch abgegebene PCN-Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann je nach Land zu:
Für eine korrekte PCN-Meldung benötigen die Behörden u.a.:
Die PCN-Meldung ist für alle EU-Mitgliedstaaten sowie für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verpflichtend – dazu gehören auch Länder wie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Da die Meldung länderbezogen erfolgt, ist eine separate Meldung für jedes Land erforderlich, in dem das Gemisch in Verkehr gebracht wird – auch bei identischem Produkt.
Wenn Sie Hilfe benötigen, schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an info@gefahrstoff.com oder rufen Sie uns unter +49(0)6021 62 535 0 an.
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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.