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PCN-Meldung mit UFI-Code

Rechtskonforme Produktmeldung nach CLP mit UFI, PCN und kompletter Behördenkommunikation

CLP-Meldepflicht für gefährliche Gemische

wir unterstützen Sie dabei

Wer gefährliche Gemische verkauft, muss diese bei den zuständigen Behörden melden. Das schreibt die CLP-Verordnung der EU vor. Diese sogenannte PCN-Meldung stellt sicher, dass Giftnotrufzentralen und Behörden im Notfall schnell handeln können – zum Beispiel bei einer Vergiftung.

Seit der Einführung von Anhang VIII der CLP-Verordnung ist das Verfahren in der gesamten EU einheitlich geregelt. Die Meldung muss im sogenannten PCN-Format erfolgen und mit einem UFI-Code (Unique Formula Identifier) verknüpft sein, der auf dem Produktetikett steht.

In der Praxis führen diese Vorgaben oft zu Rückfragen, Missverständnissen oder technischen Hürden. Viele Unternehmen sind unsicher, welche Daten genau notwendig sind, wie der UFI-Code korrekt erstellt wird oder wie die Meldung formal abläuft. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer Erfahrung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – strukturiert, rechtssicher und effizient. Wir übernehmen die technische Umsetzung und stehen Ihnen bei allen Fragen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.

Wir übernehmen diesen komplexen Prozess für Sie

vollständig und zuverlässig

So stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte rechtskonform und einsatzbereit im Markt bleiben – ohne zusätzlichen Aufwand für Ihr Team.

  • Produktmeldung nach Verordnung EU Nr. 1272/2008; Artikel 45 (für Deutschland: ChemG §16e & WRMG §10)
  • Generierung des UFI-Codes
  • Erstellung der PCN-Meldung
  • Zuverlässige Meldung an die zuständigen Stellen
  • Jederzeit aktuelle Informationen zum Status der Meldungen
  • Übernahme der gesamten Kommunikation mit den zuständigen Landesbehörden
  • Übergabe der Informationen an die zuständigen Behörden, im Falle von Aktualisierungen

Ihre Vorteile

Unser internationales Expert-Team kümmert sich professionell um die Erstellung und Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter. So entlasten Sie Ihre internen Ressourcen und reduzieren Ihre Kosten durch optimierte und zielgerichtete Prozesse. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, erklären Ihnen die Ergebnisse ausführlich und geben wertvolle Hinweise – zum Beispiel bei fehlerhaften Lieferantendatenblättern oder Unstimmigkeiten.

GHS-, REACH- und CLP-konform

Gefahrstoffe werden einheitlich beschrieben, korrekt gekennzeichnet und rechtlich sicher dokumentiert – europaweit und international nachvollziehbar.

Sicherheit und Geheimhaltung

Ihre Daten und Rezepturen behandeln wir mit höchster Vertraulichkeit. Alle Informationen werden streng vertraulich und ausschließlich zweckgebunden verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

Mehr als 50 Sprachen

Die Sicherheitsdatenblätter können in mehr als 50 Sprachen und 14 eigenen Rechtsräumen erstellt werden.

Professionelle und schnelle Kundenbetreuung

Unser Experten-Team besteht aus Biologen, Chemikern, Physikern und berät Sie gerne per Telefon und E-Mail.

  • 0+ Jahre Erfahrung
  • 0+ Mitarbeiter:innen
  • 0+ Betreute Kunden
  • 0+ Bearbeitete Gefahrstoff-Dokumente

Unsere Kundenberater

Unsere Kundenberater nehmen sich die nötige Zeit, per Telefon, E-Mail oder gerne auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist eine PCN-Meldung und wofür wird sie benötigt?

Die PCN-Meldung (Poison Centre Notification) ist die verpflichtende Produktmeldung gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für gefährliche Gemische. Sie stellt sicher, dass Giftnotrufzentralen im Notfall schnell auf produktbezogene Informationen zugreifen können – z.B. bei Vergiftungen. Die Meldung muss im standardisierten PCN-Format erfolgen und ist mit einem UFI-Code (Unique Formula Identifier) zu verknüpfen.

Wer ist verpflichtet, eine PCN-Meldung abzugeben?

Zur Abgabe der PCN-Meldung verpflichtet sind alle Unternehmen, die ein gefährliches Gemisch gewerblich in Verkehr bringen – das betrifft vor allem:

  • Hersteller und Formulierer
  • Importeure
  • Händler, die Gemische unter eigenem Namen vermarkten
Private Endverbraucher sind nicht betroffen.

Was ist ein UFI-Code und warum ist er erforderlich?

Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der auf dem Produktetikett angegeben werden muss. Er dient der eindeutigen Zuordnung des Gemischs zur PCN-Meldung in Notfällen – etwa wenn ein Arzt anhand der UFI den genauen Produktinhalt abfragen muss. Der UFI-Code wird vom Inverkehrbringer generiert und mit der jeweiligen Produktrezeptur verknüpft.

Welche Produkte sind meldepflichtig nach Anhang VIII der CLP-Verordnung?

Meldepflichtig sind alle gefährlichen Gemische, die für:

  • Verbraucher oder
  • gewerbliche Anwender
bestimmt sind und nach CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft wurden (z.B. gesundheitsschädlich, reizend, ätzend, entzündlich etc.). Ausgenommen sind aktuell noch Gemische, die ausschließlich für industrielle Anwendungen bestimmt sind – hier gelten abweichende Vorgaben.

Welche Fristen gelten für die PCN-Meldung?

Die wichtigsten Fristen gemäß CLP/Anhang VIII:

  • Seit 1. Januar 2021: Pflicht für Verbraucherprodukte
  • Seit 1. Januar 2021: Pflicht für gewerbliche Anwendungen
  • Ab 1. Januar 2024: auch für industrielle Anwendungen (vorher optional)
Die Meldung muss vor dem Inverkehrbringen erfolgen – Änderungen (z.B. Rezeptur, UFI, Klassifizierung) erfordern eine Aktualisierung der Meldung.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender oder fehlerhafter PCN-Meldung?

Eine nicht oder falsch abgegebene PCN-Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann je nach Land zu:

  • Abmahnungen
  • Bußgeldern
  • oder einem Vertriebsverbot führen
Im Ausland drohen zusätzlich Importverzögerungen oder Sanktionen durch Marktaufsichtsbehörden. Zudem riskieren Unternehmen ihre Produkthaftung im Notfall.

Welche Informationen sind für eine vollständige Meldung erforderlich?

Für eine korrekte PCN-Meldung benötigen die Behörden u.a.:

  • Produktname & Verwendungszweck
  • Zusammensetzung (mit Inhaltsstoffen, CAS-/EC-Nummern & Konzentrationen)
  • physikalisch-chemische Eigenschaften
  • toxikologische Informationen
  • Verpackungsart & Produktkategorie
  • vollständige Kontaktinformationen
  • ggf. Sicherheitsdatenblatt (SDB)
  • UFI-Code

Für welche Länder ist eine PCN-Meldung erforderlich?

Die PCN-Meldung ist für alle EU-Mitgliedstaaten sowie für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verpflichtend – dazu gehören auch Länder wie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Da die Meldung länderbezogen erfolgt, ist eine separate Meldung für jedes Land erforderlich, in dem das Gemisch in Verkehr gebracht wird – auch bei identischem Produkt.

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Wenn Sie Hilfe benötigen, schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an info@gefahrstoff.com oder rufen Sie uns unter +49(0)6021 62 535 0 an.

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