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Wissenschaftler in Schutzkleidung entnimmt Wasserproben aus einem Fluss für Umweltuntersuchungen.

ECHA unterstützt PFAS-Beschränkung in der EU - gezielte Ausnahmen vorgesehen

Am 26. März 2026 hat die European Chemicals Agency (ECHA) einen entscheidenden Schritt im europäischen Regulierungsverfahren zu PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bekannt gegeben. Die wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur sprechen sich für eine EU-weite PFAS-Beschränkung aus - allerdings mit gezielten Ausnahmen (Derogationen) für bestimmte Anwendungen.

PFAS: Eigenschaften, Verwendung und Risiken

PFAS sind eine große Gruppe industriell genutzter Chemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Anwendungen eingesetzt werden - etwa in der Textilindustrie, Elektronik, Verpackung oder Beschichtungen.

Der Risikobewertungsausschuss (RAC) der ECHA hebt jedoch erhebliche Risiken hervor:

  • Extreme Persistenz: PFAS sind langlebige Chemikalien, die sich kaum abbauen und langfristig in der Umwelt verbleiben
  • Weiträumige Verbreitung: Die Stoffe gelangen in Boden, Luft und Grundwasser und können sich global ausbreiten
  • Gesundheitsgefahren: Einige PFAS stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen

Nach Einschätzung des RAC reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht aus, um diese Risiken wirksam zu kontrollieren.

RAC fordert umfassende PFAS-Regulierung

In seiner finalen Stellungnahme unterstützt der RAC eine umfassende EU-Beschränkung von PFAS - einschließlich:

  • Herstellung
  • Inverkehrbringen
  • Verwendung

Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss strenge Bedingungen für Ausnahmen, um wirtschaftlich notwendige Anwendungen weiterhin zu ermöglichen.

Vorgeschlagene Maßnahmen zur Risikominimierung

Auch bei Ausnahmen sollen Unternehmen zusätzliche Maßnahmen umsetzen:

  • Erstellung standortspezifischer PFAS-Managementpläne
  • Monitoring von Emissionen
  • Transparente Kommunikation entlang der Lieferkette
  • Verbraucherkennzeichnung und Hinweise zur sicheren Nutzung und Entsorgung
  • Meldepflichten gegenüber der ECHA

Ziel ist es, die Umweltbelastung durch PFAS trotz Ausnahmeregelungen möglichst gering zu halten.

SEAC: Wirtschaftliche Aspekte und Verhältnismäßigkeit

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) hat eine Entwurfsstellungnahme veröffentlicht, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der PFAS-Beschränkung bewertet.

Zentrale Aussagen des SEAC:

  • PFAS sind in vielen Industrien unverzichtbar
  • Eine einheitliche EU-Regelung verhindert Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt
  • Ausnahmen sind notwendig, wenn
    • keine geeigneten Alternativen verfügbar sind
    • Kosten-Nutzen-Abwägungen dies rechtfertigen

Der SEAC verfolgt damit einen verhältnismäßigen Regulierungsansatz, der Umwelt- und Gesundheitsschutz mit wirtschaftlichen Interessen in Einklang bringt.

Eine abschließende Bewertung der vorgeschlagenen Emissionsminderungsmaßnahmen ist derzeit noch nicht möglich, da weitere Daten benötigt werden.

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Öffentliche Konsultation zur PFAS-Regulierung

Mit der Veröffentlichung der SEAC-Entwurfsstellungnahme wurde eine öffentliche Konsultation gestartet:

  • Frist: bis 25. Mai 2026
  • Teilnehmer: Unternehmen, NGOs, Wissenschaft und Öffentlichkeit
  • Ziel: Einreichung fundierter, evidenzbasierter Stellungnahmen

Die ECHA stellt hierfür Leitlinien und umfassende Informationen zu PFAS-Anwendungen bereit, um qualitativ hochwertige Beiträge zu fördern.

Wie geht es weiter? - Der EU-Regulierungsprozess

Der weitere Ablauf im PFAS-Beschränkungsverfahren:

  • Abschluss der Konsultation
  • Finalisierung der SEAC-Stellungnahme (voraussichtlich Ende 2026)
  • Übermittlung der Stellungnahmen an die Europäische Kommission
  • Ausarbeitung eines gesetzlichen Beschränkungsvorschlags
  • Abstimmung im REACH-Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten

Erst nach diesem Prozess kann eine verbindliche EU-weite PFAS-Regulierung in Kraft treten.

Einordnung: Bedeutung für Unternehmen und Umwelt

Die aktuellen Stellungnahmen markieren einen wichtigen Fortschritt in der europäischen Chemikalienpolitik unter der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).

Der geplante Ansatz kombiniert:

  • Breite Beschränkungen von PFAS
  • Gezielte Ausnahmen für kritische Anwendungen

Damit verfolgt die EU eine differenzierte und praxisnahe Regulierung, die sowohl Umwelt- und Gesundheitsschutz stärkt als auch wirtschaftliche Realitäten berücksichtigt.

Quelle:

ECHA News vom 26.03.2026