
Sicherheitsdatenblätter von Experten erstellen lassen
Ihre Sicherheitsdatenblätter werden fachgerecht nach REACH, GHS & CLP erstellt
und können bei Bedarf im PCN-Format gemeldet werden.
Ihre Sicherheitsdatenblätter werden fachgerecht nach REACH, GHS & CLP erstellt
und können bei Bedarf im PCN-Format gemeldet werden.
In 3 einfachen Schritten zum Sicherheitsdatenblatt
Für die Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter benötigen wir relevante Produkt-Informationen wie Zusammensetzung, Rohstoffdatenblätter, physikalisch-chemische Eigenschaften (pH-Wert, Flammpunkt etc.) sowie Angaben zu Produktname und Firma.
Ihre relevanten Produkt-Daten können Sie in der verlinkten PDF-Datei erfassen.
Senden Sie die PDF-Datei mit Ihren Daten an:
bestellungen@gefahrstoff.com
Nach Übermittlung Ihrer Daten gehen wir an die Bearbeitung. Sollten währenddessen Fragen oder Unklarheiten entstehen so wird der entsprechende Sachbearbeiter Sie dahingehend kontaktieren um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Lieferung der Datenblätter erfolgt im PDF- oder RTF-Format. Natürlich stehen wir für mögliche Rückfragen zur Verfügung. Erläuterungen zu Ergebnissen sind ebenso selbstverständlich für uns wie die Beantwortung daraus resultierender Fragen zum weiteren Umgang.
Unser internationales Expert-Team kümmert sich professionell um die Erstellung und Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter. So entlasten Sie Ihre internen Ressourcen und reduzieren Ihre Kosten durch optimierte und zielgerichtete Prozesse. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, erklären Ihnen die Ergebnisse ausführlich und geben wertvolle Hinweise – zum Beispiel bei fehlerhaften Lieferantendatenblättern oder Unstimmigkeiten.
Gefahrstoffe werden einheitlich beschrieben, korrekt gekennzeichnet und rechtlich sicher dokumentiert – europaweit und international nachvollziehbar.
Ihre Daten und Rezepturen behandeln wir mit höchster Vertraulichkeit. Alle Informationen werden streng vertraulich und ausschließlich zweckgebunden verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
Die Sicherheitsdatenblätter können in mehr als 50 Sprachen und 14 eigenen Rechtsräumen erstellt werden.
Unser Experten-Team besteht aus Biologen, Chemikern, Physikern und berät Sie gerne per Telefon und E-Mail.
Unsere Kundenberater nehmen sich die nötige Zeit, per Telefon, E-Mail oder gerne auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden.
Im Notfall zählt jede Minute: Wir stellen Ihnen eine medizinische Notfallnummer zur Verfügung, die rund um die Uhr erreichbar ist – 24/7, auch international. So erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen (z.B. gemäß CLP-Verordnung), sondern bieten Kunden, Anwendern und Behörden im Ernstfall direkte, kompetente Hilfe durch medizinisch geschultes Fachpersonal.
Mehr erfahrenWir übernehmen für Sie die Produktmeldung nach CLP-Verordnung – inklusive Erstellung und Verwaltung des UFI-Codes, PCN-Eintrags sowie der kompletten behördlichen Kommunikation.
Mehr erfahrenWir übernehmen für Sie die Erstellung rechtskonformer Gefahrstoff-Etiketten auf Basis Ihrer Sicherheitsdatenblätter – automatisch abgestimmt und stets aktuell. Ob in verschiedenen Formaten, mit individuellen Layouts in über 50 Sprach-/Länderkombinationen.
Mehr erfahrenHier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument nach Artikel 31 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, das ausführliche Informationen über einen chemischen Stoff oder ein Gemisch enthält – insbesondere zu Gefahren, sicheren Umgang, Lagerung, Entsorgung und dem Verhalten im Notfall.
Es dient dem Schutz von Mensch und Umwelt sowie der Informationsweitergabe entlang der Lieferkette – z.B. an gewerbliche Anwender, Sicherheitsbeauftragte oder Behörden.
Ein korrekt erstelltes SDB ist zudem ein zentraler Bestandteil für die rechtskonforme Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Laut Artikel 31 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind folgende Akteure verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) bereitzustellen:
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss immer dann aktualisiert werden, wenn:
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss in der Amtssprache des jeweiligen EU-Mitgliedstaates bereitgestellt werden, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird.
Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Beispiel:
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss gemäß Artikel 36 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mindestens 10 Jahre ab dem letzten Herstellungs-, Import- oder Lieferdatum aufbewahrt werden.
Diese Pflicht gilt für alle, die Stoffe oder Gemische herstellen, importieren, verwenden oder weitergeben – also insbesondere für Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender.
Die Aufbewahrung dient der Rückverfolgbarkeit und der Nachweispflicht gegenüber Behörden im Falle von Prüfungen, Änderungen oder Sicherheitsfragen.
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist grundsätzlich nur für gefährliche Stoffe oder Gemische verpflichtend, also wenn sie nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gesundheits-, umwelt- oder physikalisch gefährlich eingestuft sind.
Allerdings schreibt Artikel 31 Absatz 3 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vor, dass auch für nicht als gefährlich eingestufte Produkte ein SDB bereitgestellt werden muss, wenn:
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Sicherheitsdatenblatt (SDB) gilt als Ordnungswidrigkeit und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – darunter Abmahnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Vertriebsverbot.
Beim Export ins Ausland kann ein unvollständiges oder unzulässiges SDB zu Importverzögerungen, Rücksendungen oder Sanktionen durch Behörden führen.
Daher ist ein korrektes, aktuelles und rechtskonformes SDB unerlässlich für die rechtssichere Vermarktung chemischer Produkte – national wie international.
Ja, grundsätzlich darf ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) eigenständig erstellt werden – es gibt keine Pflicht zur Beauftragung eines externen Dienstleisters.
Allerdings schreibt Artikel 31 der REACH-Verordnung sowie Anhang II (Formatvorgaben) vor, dass das SDB vollständig, korrekt, aktuell und fachlich einwandfrei sein muss.
Dazu sind fundierte Kenntnisse in den Bereichen Chemie, Gefahrstoffrecht, Einstufung nach CLP, REACH, GHS sowie länderspezifischer Vorschriften erforderlich.
Wenn Sie Hilfe benötigen, schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an info@gefahrstoff.com oder rufen Sie uns unter +49(0)6021 62 535 0 an.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen?
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.