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Sicherheitsdatenblätter von Experten erstellen lassen

Ihre Sicherheitsdatenblätter werden fachgerecht nach REACH, GHS & CLP erstellt
und können bei Bedarf im PCN-Format gemeldet werden.

Sicherheitsdatenblätter erstellen lassen

In 3 einfachen Schritten zum Sicherheitsdatenblatt

Daten bereitstellen

Für die Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter benötigen wir relevante Produkt-Informationen wie Zusammensetzung, Rohstoffdatenblätter, physikalisch-chemische Eigenschaften (pH-Wert, Flammpunkt etc.) sowie Angaben zu Produktname und Firma.

Ihre relevanten Produkt-Daten können Sie in der verlinkten PDF-Datei erfassen.

Daten übermitteln

Senden Sie die PDF-Datei mit Ihren Daten an:
bestellungen@gefahrstoff.com

Nach Übermittlung Ihrer Daten gehen wir an die Bearbeitung. Sollten währenddessen Fragen oder Unklarheiten entstehen so wird der entsprechende Sachbearbeiter Sie dahingehend kontaktieren um Missverständnisse zu vermeiden.

Lieferung der Sicherheitsdatenblätter

Die Lieferung der Datenblätter erfolgt im PDF- oder RTF-Format. Natürlich stehen wir für mögliche Rückfragen zur Verfügung. Erläuterungen zu Ergebnissen sind ebenso selbstverständlich für uns wie die Beantwortung daraus resultierender Fragen zum weiteren Umgang.

50+ Länder und Sprachen

  • Australien
  • Belgien-Deutsch
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Ihre Vorteile

Unser internationales Expert-Team kümmert sich professionell um die Erstellung und Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter. So entlasten Sie Ihre internen Ressourcen und reduzieren Ihre Kosten durch optimierte und zielgerichtete Prozesse. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, erklären Ihnen die Ergebnisse ausführlich und geben wertvolle Hinweise – zum Beispiel bei fehlerhaften Lieferantendatenblättern oder Unstimmigkeiten.

GHS-, REACH- und CLP-konform

Gefahrstoffe werden einheitlich beschrieben, korrekt gekennzeichnet und rechtlich sicher dokumentiert – europaweit und international nachvollziehbar.

Sicherheit und Geheimhaltung

Ihre Daten und Rezepturen behandeln wir mit höchster Vertraulichkeit. Alle Informationen werden streng vertraulich und ausschließlich zweckgebunden verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

Mehr als 50 Sprachen

Die Sicherheitsdatenblätter können in mehr als 50 Sprachen und 14 eigenen Rechtsräumen erstellt werden.

Professionelle und schnelle Kundenbetreuung

Unser Experten-Team besteht aus Biologen, Chemikern, Physikern und berät Sie gerne per Telefon und E-Mail.

  • 0+ Jahre Erfahrung
  • 0+ Mitarbeiter:innen
  • 0+ Betreute Kunden
  • 0+ Bearbeitete Gefahrstoff-Dokumente

Unsere Kundenberater

Unsere Kundenberater nehmen sich die nötige Zeit, per Telefon, E-Mail oder gerne auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) und wofür wird es benötigt?

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument nach Artikel 31 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, das ausführliche Informationen über einen chemischen Stoff oder ein Gemisch enthält – insbesondere zu Gefahren, sicheren Umgang, Lagerung, Entsorgung und dem Verhalten im Notfall.
Es dient dem Schutz von Mensch und Umwelt sowie der Informationsweitergabe entlang der Lieferkette – z.B. an gewerbliche Anwender, Sicherheitsbeauftragte oder Behörden.
Ein korrekt erstelltes SDB ist zudem ein zentraler Bestandteil für die rechtskonforme Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

Wer ist gesetzlich verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen?

Laut Artikel 31 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind folgende Akteure verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) bereitzustellen:

  • Hersteller von Stoffen oder Gemischen
  • Importeure chemischer Produkte in die EU
  • Händler, die gefährliche Produkte vertreiben
  • nachgeschaltete Anwender, sofern sie eigene Gemische herstellen oder ändern
Die Pflicht gilt immer dann, wenn ein Produkt als gefährlich eingestuft ist, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthält oder entsprechende rechtliche Grenzwerte überschreitet.
Das Sicherheitsdatenblatt muss unaufgefordert, kostenlos und in der Amtssprache des jeweiligen EU-Landes zur Verfügung gestellt werden – spätestens bei der ersten Lieferung und bei relevanten Änderungen.

Wie oft muss ein Sicherheitsdatenblatt aktualisiert werden?

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss immer dann aktualisiert werden, wenn:

  • neue Informationen über Gefährdungen oder Schutzmaßnahmen vorliegen
  • sich die rechtlichen Vorschriften ändern (z.B. REACH- oder CLP-Anpassungen)
  • ein neues Zulassungsverfahren oder eine Beschränkung greift
  • neue toxikologische oder umweltrelevante Daten verfügbar sind
Laut Artikel 31 Abs. 9 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist die überarbeitete Version unverzüglich und aktiv an alle gewerblichen Abnehmer weiterzugeben, denen der Stoff oder das Gemisch in den letzten 12 Monaten geliefert wurde.
Es gibt keine feste Frist, aber regelmäßige Prüfungen und Anpassungen – z.B. jährlich oder bei Änderungen – sind empfohlen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

In welchen Sprachen muss das Sicherheitsdatenblatt vorliegen?

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss in der Amtssprache des jeweiligen EU-Mitgliedstaates bereitgestellt werden, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird.
Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Beispiel:

  • Wird ein Produkt in Deutschland vertrieben, muss das SDB auf Deutsch vorliegen
  • Für den Vertrieb in Frankreich auf Französisch – jeweils mit korrekter Fachterminologie und landesspezifischen Notfallinformationen

Wie lange muss ein Sicherheitsdatenblatt aufbewahrt werden?

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss gemäß Artikel 36 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mindestens 10 Jahre ab dem letzten Herstellungs-, Import- oder Lieferdatum aufbewahrt werden.
Diese Pflicht gilt für alle, die Stoffe oder Gemische herstellen, importieren, verwenden oder weitergeben – also insbesondere für Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender.
Die Aufbewahrung dient der Rückverfolgbarkeit und der Nachweispflicht gegenüber Behörden im Falle von Prüfungen, Änderungen oder Sicherheitsfragen.

Muss ein SDB auch für nicht gefährliche Produkte erstellt werden?

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist grundsätzlich nur für gefährliche Stoffe oder Gemische verpflichtend, also wenn sie nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gesundheits-, umwelt- oder physikalisch gefährlich eingestuft sind.
Allerdings schreibt Artikel 31 Absatz 3 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vor, dass auch für nicht als gefährlich eingestufte Produkte ein SDB bereitgestellt werden muss, wenn:

  • das Gemisch bestimmte gefährliche Inhaltsstoffe in vorgeschriebenen Konzentrationen enthält
  • ein Abnehmer (gewerblich) ein SDB ausdrücklich anfordert
  • der Stoff in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen wurde
In der Praxis bedeutet das: Auch nicht klassifizierte Produkte können unter bestimmten Bedingungen SDB-pflichtig sein – oder freiwillig mit einem SDB ausgestattet werden, um die Produktsicherheit zu erhöhen oder Kundenanforderungen zu erfüllen.

Was passiert, wenn ich kein Sicherheitsdatenblatt bereitstelle?

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Sicherheitsdatenblatt (SDB) gilt als Ordnungswidrigkeit und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – darunter Abmahnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Vertriebsverbot.
Beim Export ins Ausland kann ein unvollständiges oder unzulässiges SDB zu Importverzögerungen, Rücksendungen oder Sanktionen durch Behörden führen.
Daher ist ein korrektes, aktuelles und rechtskonformes SDB unerlässlich für die rechtssichere Vermarktung chemischer Produkte – national wie international.

Darf ich ein Sicherheitsdatenblatt einfach selbst schreiben?

Ja, grundsätzlich darf ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) eigenständig erstellt werden – es gibt keine Pflicht zur Beauftragung eines externen Dienstleisters.
Allerdings schreibt Artikel 31 der REACH-Verordnung sowie Anhang II (Formatvorgaben) vor, dass das SDB vollständig, korrekt, aktuell und fachlich einwandfrei sein muss.
Dazu sind fundierte Kenntnisse in den Bereichen Chemie, Gefahrstoffrecht, Einstufung nach CLP, REACH, GHS sowie länderspezifischer Vorschriften erforderlich.

Sie haben noch mehr Fragen?

Wenn Sie Hilfe benötigen, schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an info@gefahrstoff.com oder rufen Sie uns unter +49(0)6021 62 535 0 an.

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