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PCN-Meldung mit UFI-Code

Rechtskonforme Produktmeldung nach CLP mit UFI und PCN

UFI melden: Rechtssichere PCN-Meldung für die chemische Industrie

Die Zeit der Übergangsfristen ist abgelaufen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle gefährlichen Gemische im EU-Markt zwingend über einen validen UFI-Code verfügen und im harmonisierten PCN-Format gemeldet sein. Für Unternehmen bedeutet das: Ohne eine lückenlose und rechtssichere Meldung riskieren Unternehmen empfindliche Bußgelder und die sofortige Sperrung ihrer Vertriebswege.

Die epos Software & Service AG bietet Ihnen eine hochspezialisierte und bewährte Lösung, die leistungsstarke Software-Automatisierung mit der fachlichen Expertise einer erfahrenen externen Fachabteilung synergetisch vereint.

Das Wichtigste in Kürze

UFI-Pflicht:

Seit dem 01.01.2025 gibt es keine Ausnahmen mehr – jedes betroffene Gemisch benötigt einen UFI-Code und eine aktive PCN-Meldung.

Rechtliche Basis:

Die Meldung erfolgt nach Anhang VIII der CLP-Verordnung (Artikel 45) an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

Ziel:

Giftnotrufzentralen müssen im Notfall über den UFI sofort auf die Inhaltsstoffe zugreifen können, um die menschliche Gesundheit zu schützen.

Dokumentation:

Der UFI muss auf dem Produktetikett an eindeutiger Stelle aufgeführt werden.

Die epos-Lösung:

Wir kombinieren leistungsstarke Software zur Dossier-Erstellung mit der fachlichen Beratung durch erfahrene Chemiker und Toxikologen.

Der UFI-Code und die CLP-Verordnung: Rechtliche Grundlagen in der Praxis

Der Begriff UFI steht für Unique Formula Identifier – auf Deutsch: eindeutiger Rezepturidentifikator. Dieser 16-stellige alphanumerische Code bildet das Herzstück der harmonisierten Produktmeldungen innerhalb der EU. Die gesetzlichen Anforderungen lassen sich dabei in vier Kernpunkten zusammenfassen:

Gesetzliche Grundlage

Verbindliche Einhaltung von CLP Anhang VIII der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

Meldepflicht

Betrifft jedes gefährliche Gemisch, das aufgrund gesundheitlicher oder physikalischer Gefahren eingestuft wurde.

Zeitpunkt

Die Übermittlung der Daten muss zwingend vor dem ersten Inverkehrbringen abgeschlossen sein.

Zweck

Zentrale Bereitstellung harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung.

Für Sie als Hersteller oder Händler bedeutet dies eine strikte Einhaltung der Anforderungen der Verordnung. Die epos Software & Service AG unterstützt Sie dabei, diese komplexen Vorgaben nicht nur zu verstehen, sondern proaktiv umzusetzen. Wir stellen sicher, dass der Prozess Ihrer PCN (Poison Centre Notification) Meldungen bei der Einreichung allen regulatorischen Anforderungen entspricht. Damit ermöglichen wir Ihnen maximale Compliance-Sicherheit und schaffen gleichzeitig eine spürbare Entlastung in Ihren Arbeitsprozessen – damit Sie jeder Behördenprüfung gelassen entgegensehen können.

Die zentrale Rolle der Poison Centres und Giftinformationszentren

Der primäre Zweck der gesamten CLP-Verordnung und speziell von Artikel 45 der CLP-Verordnung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit. Im Falle eines Unfalls zählt jede Sekunde. Damit Hilfe im Notfall präzise koordiniert werden kann, erfüllt das UFI-System folgende Schlüsselfunktionen:

Sofortiger Datenzugriff

Giftinformationszentren (GIZ) und die Giftnotrufzentrale benötigen im Ernstfall sekunden-schnellen Einblick in die exakte Gemischzusammensetzung.

Präzise Notfallberatung

Der UFI-Code auf dem Produktetikett ermöglicht medizinischem Fachpersonal die Identifikation über eine gesicherte Datenbank, um sofort die richtigen Behandlungsmaßnahmen einzuleiten.

Wahrung von Geschäftsgeheimnissen

Ihre Rezeptur bleibt geschützt, denn der Zugang zur Meldedatenbank ist nicht öffentlich. Nur befugte Stellen können über den UFI-Code die hinterlegten Informationen einsehen

Garantierte Verfügbarkeit

epos stellt sicher, dass Ihre Meldungen bei den benannten Stellen (Poison Centres) jederzeit abrufbar sind, um eine lückenlose Notfallversorgung zu gewährleisten.

PCN-Meldung bei der ECHA: So erfüllen Sie Ihre Pflichten als Inverkehrbringer

Die PCN-Meldung ist weit mehr als eine bürokratische Hürde. Sie ist ein entscheidendes Instrument für die Informationen für die gesundheitliche Notversorgung. Wenn ein Produkt auf den Markt gebracht wird, das als gefährliches Gemisch gilt, müssen die zuständigen nationalen Stellen im Zielland über die genaue Zusammensetzung informiert sein.

Wer ist meldepflichtig?

Zur Abgabe einer Meldung an Giftnotrufzentralen sind vor allem verpflichtet:

  • Hersteller und Formulierer, die Gemische in der EU produzieren.
  • Importeure, die Gemische aus Nicht-EU-Ländern einführen.
  • Nachgeschaltete Anwender, die Gemische verändern oder unter eigenem Namen neu verpacken.

Die Meldung erfolgt zentral über das Portal der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Hierbei müssen Sie für jeden Mitgliedsstaat, in dem das Produkt verkauft wird, eine Meldung durchführen. Als Ihr Partner übernimmt epos diese Behördenkommunikation vollständig. Wir sorgen für die eindeutige Zuordnung Ihrer Produkte und minimieren das Gesundheitsrisiko durch präzise Datenübermittlung.

Die epos Software: Ihr technischer Vorsprung im PCN-Prozess

Die technische Umsetzung der Meldung erfolgt im PCN-Format unter Verwendung des IUCLID 6 Standards. Statt sich mit komplexen manuellen Oberflächen abzumühen, bietet die epos-Software eine vollintegrierte Lösung für Ihr gesamtes Produktportfolio:

Nahtlose ERP-Integration:

Unsere Software verarbeitet Daten direkt aus Ihren bestehenden Systemen. Das manuelle Abtippen entfällt – ein massiver Sicherheitsgewinn.

Erstellung des Dossiers:

Auf Knopfdruck generiert epos fehlerfreie PCN-Dossiers und fasst alle Daten in der erforderlichen i6z-Datei zusammen.

Intelligentes Varianten-Management

Vertreiben Sie dasselbe Gemisch unter verschiedenen Namen? epos bündelt diese Informationen effizient.

Direkte Schnittstelle zum ECHA-Einreichungsportal:

Über unser integriertes Modul laden Sie Dossiers hoch und empfangen Statusmeldungen direkt in Ihrer Arbeitsumgebung.

Sprachvielfalt auf Knopfdruck:

Mit Unterstützung von über 50 Sprachen macht epos den internationalen Roll-out Ihrer Produkte zum Standardprozess.

Warum epos die ideale Lösung für Ihre PCN-Meldungen bietet

In einem hochregulierten Umfeld wie der Chemiebranche ist Vertrauen das wichtigste Gut. Die epos Software & Service AG ist seit 30 Jahren ein führender Partner für Unternehmen, die keine Kompromisse bei der Compliance eingehen wollen. Fachliche Tiefe trifft auf moderne IT: Wir betrachten die UFI-Meldung nicht als isolierten IT-Prozess, sondern als Teil der Informationen für die gesundheitliche Notversorgung. Unser Team aus Biologen, Chemikern und anderen Gefahrstoffexperten berät Sie bei der Einstufung Ihrer Produkte und stellt sicher, dass alle PCN-Meldungen fachlich korrekt sind.

Durch unsere duale Lösung aus Software und die Möglichkeit der weiteren Unterstützung durch unsere Dienstleistungsabteilung können wir helfen, Unstimmigkeiten wie etwa fehlerhafte Lieferantendatenblätter zu identifizieren, bevor diese für Sie zu einer Compliance-Lücke, einem Haftungsrisiko oder einem formalen Fehler bei der nächsten Behördenprüfung werden.

Die Anforderungen an die Meldung an Giftnotrufzentralen sind im Jahr 2026 so hoch wie nie zuvor. Unternehmen, die jetzt auf professionelle Lösungen setzen, sichern sich einen Wettbewerbsvorteil durch reibungslose Logistik und maximale Rechtssicherheit. Die epos Software & Service AG steht Ihnen als starker Partner zur Seite. Wir liefern Ihnen nicht nur die Software, sondern auch das fachliche Know-how, um Ihre gesamte Lieferkette abzusichern.

FAQ – Häufige Fragen zur UFI Meldung

Muss ich für jedes EU-Land einzeln melden?

Ja, die Meldung muss für jeden Mitgliedsstaat erfolgen, in dem das Gemisch auf den Markt gebracht wird. Zwar erfolgt die Einreichung zentral über das ECHA Submission Portal, jedoch müssen die Dossiers die jeweiligen nationalen Anforderungen (z. B. Sprachvorgaben für das Etikett und das SDB) erfüllen. Mit der epos Software können Sie diesen Prozess massiv abkürzen: Unsere Lösung erlaubt es, eine Meldung simultan für mehrere Länder vorzubereiten und dabei automatisch die korrekten Landessprachen und rechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen.

Was passiert bei einer fehlenden oder fehlerhaften UFI-Meldung?

Verstöße gegen die Meldepflicht nach Artikel 45 der CLP-Verordnung werden von den nationalen Marktüberwachungsbehörden streng geahndet. Es drohen empfindliche Bußgelder (in Deutschland bis zu 50.000 € pro Einzelfall), sofortige Vertriebsstopps und die Beschlagnahmung von Warenlagern. Über die behördlichen Sanktionen hinaus riskieren Unternehmen massive zivilrechtliche Haftungsansprüche, falls im Falle einer Vergiftung die Notfallversorgung aufgrund fehlender Daten verzögert wird.

Benötige ich einen UFI-Code für Produkte, die ausschließlich exportiert werden?

Wenn Sie ein gefährliches Gemisch direkt aus der EU in ein Nicht-EU-Land exportieren, ohne es innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr zu bringen, ist keine PCN-Meldung erforderlich. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Prozess auch für Exportware zu standardisieren, um bei einer späteren Markteinführung in der EU sofort lieferfähig zu sein. Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihr internationales Produktportfolio strategisch aufstellen, um Doppelarbeiten zu vermeiden.

Was ist bei einer Rezepturänderung zu tun?

Sobald sich die Zusammensetzung Ihres Gemisches ändert – etwa durch den Austausch eines Rohstoffs oder die Änderung von Konzentrationsbereichen über die gesetzlichen Toleranzgrenzen hinaus – erlischt die Gültigkeit der alten Meldung. In diesem Fall muss ein neuer Rezepturidentifikator generiert und eine aktualisierte Meldung eingereicht werden. Die epos Software erkennt solche Änderungen in Ihren Stammdaten automatisch.