
ECHA stuft n-Hexan als besonders besorgniserregenden Stoff ein – Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste geplant
ECHA identifiziert n-Hexan als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC). Aufnahme in die Kandidatenliste im Februar 2026. Jetzt informieren.





