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ECHA stuft n-Hexan als besonders besorgniserregenden Stoff ein – Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste geplant

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat auf der Dezember-Sitzung 2025 ihres Mitgliedstaatenausschusses (Member State Committee, MSC) wichtige Entscheidungen im Rahmen der REACH-Verordnung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Einstufung neuer besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) sowie weitere regulatorische Entwicklungen mit erheblicher Bedeutung für Unternehmen der Chemie-, Kunststoff- und Verarbeitungsindustrie.

n-Hexan erstmals als neurotoxischer SVHC (ELOC) identifiziert

Der MSC einigte sich darauf, n-Hexan als Substance of Very High Concern (SVHC) einzustufen. Besonders bemerkenswert ist, dass es sich dabei um den ersten neurotoxischen Stoff handelt, der aufgrund eines gleichwertigen Besorgnisniveaus (Equivalent Level of Concern, ELOC) identifiziert wurde.

Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Präzedenzfall, da ELOC-Einstufungen bisher vor allem für Stoffe mit hormonell schädigenden oder persistenten Eigenschaften relevant waren. Die neurotoxische Wirkung von n-Hexan rückt damit stärker in den Fokus der europäischen Chemikalienregulierung.

Weiterer SVHC ohne Beteiligung des MSC identifiziert

Zusätzlich wurde der Stoff 4,4'-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol und seine Salze als besonders besorgniserregend eingestuft. Diese Identifizierung erfolgte ohne direkte Beteiligung des Mitgliedstaatenausschusses, was im Rahmen der REACH-Verfahren möglich ist.

Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste im Februar 2026

Die ECHA plant, beide Stoffe im Februar 2026 offiziell in die SVHC-Kandidatenliste aufzunehmen. Für Unternehmen bedeutet dies unter anderem:

  • Informationspflichten entlang der Lieferkette (Art. 33 REACH)
  • Meldepflichten für Erzeugnisse
  • mögliche Substitutions- und Risikomanagementmaßnahmen
  • langfristig ein potenzielles Zulassungsverfahren

Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob diese Stoffe in ihren Produkten, Gemischen oder Prozessen eingesetzt werden.

Diskussion zur REACH-Zulassungsliste und zum CoRAP-Update

Darüber hinaus befasste sich der MSC mit der ECHA-Empfehlung zu prioritären Stoffen, die künftig in die REACH-Zulassungsliste (Anhang XIV) aufgenommen werden könnten. Ebenfalls diskutiert wurde der Entwurf zur Aktualisierung des Community Rolling Action Plan (CoRAP), der die Grundlage für die koordinierte Stoffbewertung in der EU bildet.

Erster Prüfplan für Nanomaterialien beschlossen

Ein weiterer Meilenstein war die Zustimmung des Ausschusses zum ersten Prüfplan für Nanomaterialien. Ziel ist es, zusätzliche klärende Studien zu chemischen Eigenschaften dieser Stoffe anzufordern. Dies unterstreicht den wachsenden regulatorischen Fokus auf Nanomaterialien und deren potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt.

Fazit: Frühzeitige Vorbereitung auf neue SVHC-Pflichten entscheidend

Die Beschlüsse der Dezember-Sitzung des ECHA-Mitgliedstaatenausschusses zeigen deutlich, dass sich der regulatorische Druck im Rahmen von REACH, SVHC und Chemikalien-Compliance weiter erhöht. Besonders die Einstufung von n-Hexan als neurotoxischer ELOC-Stoff könnte weitreichende Folgen für betroffene Branchen haben.

Empfehlung: Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie von den neuen Einstufungen betroffen sind, und rechtzeitig geeignete Compliance- und Substitutionsstrategien entwickeln.

Quelle: https://transition-pathways.europa.eu/chemicals/news-articles/echas-member-state-committee-december-meeting-highlights