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Nahaufnahme von grünlich schimmerndem Schaum auf dunkler, strukturierter Oberfläche. Die Schaumblasen leuchten smaragdgrün und heben sich kontrastreich vom violett-schwarzen Hintergrund ab. Die Szene wirkt chemisch oder experimentell.

EU beschränkt PFAS in Löschschäumen: Übergang zu PFAS-freien Alternativen unter REACH

EU setzt neuen Standard im Chemikalienschutz

Die Europäische Kommission hat am 3. Oktober 2025 eine wegweisende Entscheidung zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen getroffen. Unter der REACH-Verordnung sollen so PFAS-Emissionen drastisch reduziert und die Exposition von Mensch und Umwelt verringert werden. Für betroffene Betreiber gelten Übergangsfristen von 12 Monaten bis 10 Jahren, um den Umstieg auf PFAS-freie Alternativen sicherzustellen.

Hintergrund: Warum PFAS als „Forever Chemicals“ gelten

PFAS sind extrem langlebige Chemikalien, die in der Umwelt kaum abgebaut werden – daher der Name „Forever Chemicals“. In ganz Europa wurden Boden- und Trinkwasserkontaminationen dokumentiert, bei denen Löschschäume eine zentrale Quelle darstellen. Die neue Regelung adressiert genau diese Emissionsquelle und ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Chemikalienpolitik in der EU.

Das hat die EU beschlossen

  • Rechtsgrundlage: Beschränkung gemäß REACH-Verordnung (EU-Chemikalienrecht)
  • Annahme: Beschluss durch die EU-Kommission am 3. Oktober 2025
  • Wissenschaftliche Basis: Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nach Bewertung durch deren wissenschaftliche Ausschüsse
  • Prüfung: Durchlaufen der Überprüfung durch Europäisches Parlament und Rat
  • Alternativen: PFAS-freie Löschschäume sind verfügbar; Unternehmen erhalten ausreichend Zeit zur Umstellung

Ziel: Emissionen und Gesundheitsrisiken senken

Die EU-Kommission schätzt, dass ohne Regulierung jährlich rund 470 Tonnen PFAS aus Löschschäumen in die Umwelt gelangen würden. Die neuen Vorgaben führen zu einer erheblichen Emissionsminderung und verbessern den Gesundheits- sowie Umweltschutz. Besonders Einsatzkräfte profitieren von der geringeren Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien. Langfristig soll die Regelung den vollständigen Umstieg auf PFAS-freie Löschschäume in der EU sicherstellen.

Zeitplan: So läuft der Übergang

  • Inkrafttreten: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
  • Anwendungsbeginn: Nach Übergangsfristen von 12 Monaten bis 10 Jahren, abhängig von der spezifischen Nutzung

Diese schrittweise Einführung soll Planungssicherheit für Unternehmen gewährleisten und den technologischen Wandel hin zu sicheren Alternativen unterstützen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen und Betreiber sollten frühzeitig aktiv werden:

  1. Umstellung planen: Beschaffung und Einsatzplanung auf PFAS-freie Löschschäume ausrichten.
  2. Bestände prüfen: Vorhandene PFAS-haltige Produkte identifizieren und geeignete Ersatzprodukte festlegen.
  3. Prozesse anpassen: Einsatz- und Schulungskonzepte aktualisieren, um Brandschutz und Sicherheit zu gewährleisten.

Je nach Anwendung gelten unterschiedliche Übergangsfristen – die genauen Details werden mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt verbindlich.

Fazit: Nachhaltige Brandschutzlösungen für Europa

Mit der neuen PFAS-Restriktion unter REACH setzt die EU ein starkes Signal für Umweltschutz, Gesundheit und Innovation. Unternehmen sollten die Übergangsphase aktiv nutzen, um frühzeitig auf PFAS-freie Löschschäume umzusteigen. So sichern sie nicht nur ihre Compliance, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zu einer PFAS-freien Zukunft.


Weitere Quellen: Europäische Kommission – Pressemitteilung IP/25/2286