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Luftblasen auf grünem Hintergrund.

Das aktualisierte PFAS-Beschränkungsdossier unter REACH 2025 - Überblick über die wichtigsten Änderungen

Die europäischen Behörden haben 2025 das aktualisierte PFAS-Beschränkungsdossier unter REACH veröffentlicht. Ziel ist es, die Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in der Europäischen Union zu verschärfen und ihre Emissionen in die Umwelt langfristig zu minimieren.

Hintergrund und Zielsetzung des PFAS-Dossiers

Das neue PFAS-Background Document (2025) baut auf dem ursprünglichen Annex XV-Bericht von März 2023 auf und integriert über 5 600 Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation. Der Geltungsbereich wurde um acht neue Industriebereiche erweitert - insgesamt werden 23 Wirtschaftssektoren betrachtet.

Federführend bei der Überarbeitung waren die nationalen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen.
Das Dossier dient als Grundlage für die Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) - den Ausschuss für Risikoabschätzung (RAC) und den Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC). Deren Stellungnahmen bilden die Basis für die spätere Entscheidung der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten.

Was sind PFAS?

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sind eine Gruppe von über 10 000 synthetischen Chemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Produkten eingesetzt werden - etwa in Textilien, Elektronik, Verpackungen und Medizinprodukten.

Charakteristisch ist ihre außergewöhnliche chemische Stabilität: Die Kohlenstoff-Fluor-Bindungen sind extrem widerstandsfähig, was zu einer anhaltenden Persistenz in der Umwelt und im menschlichen Körper führt.

Chemischer Geltungsbereich im PFAS-Dossier

Die Definition folgt der OECD-Definition (2021):
PFAS sind Stoffe mit mindestens einer vollständig fluorierten Methyl- (-CF₃) oder Methylengruppe (-CF₂-), die keine Wasserstoff-, Chlor-, Brom- oder Iodatome enthält.

Erfasst werden sowohl polymerische PFAS (z. B. Fluorpolymere) als auch nicht-polymerische PFAS (z. B. perfluorierte Alkansäuren).
Ausgenommen sind nur Substanzen, die sich schnell abbauen und nicht persistent gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung sind.

Warum PFAS ein Risiko darstellen

PFAS verbleiben über Jahrzehnte bis Jahrhunderte in der Umwelt. Sie werden über Luft, Wasser und Nahrung verbreitet, sodass Menschen vor allem über Trinkwasser und Lebensmittel exponiert sind.

In der Bevölkerung liegen die PFAS-Konzentrationen im Blutserum typischerweise zwischen 1-10 ng/mL, in belasteten Regionen sogar bis zu 100 ng/mL.
Gesundheitlich werden PFAS mit Leber-, Immun- und Reproduktionseffekten in Verbindung gebracht.
Da PFAS keine sichere Expositionsschwelle aufweisen, empfehlen die Behörden eine weitgehende Emissionsvermeidung.

Bewertete Regulierungsoptionen im REACH-PFAS-Dossier

Das aktualisierte Dossier bewertet drei mögliche Restriktionsszenarien:

  • RO1 - Vollständiges Verbot nach 18 Monaten Übergangsfrist
    → Maximale Emissionsreduktion (~96 %), aber sehr hohe sozioökonomische Kosten.
  • RO2 - Verbot mit befristeten Ausnahmen (6,5 oder 13,5 Jahre), falls keine Alternativen existieren
    → Emissionsminderung um ~83 %, bei moderaten Kosten - gilt als verhältnismäßige Lösung.
  • RO3 - Kontrollierte Nutzung unter strengen Emissionsgrenzwerten
    → Beibehaltung der Produktion für unverzichtbare Anwendungen unter Auflagen.

Zentrale Ergebnisse der PFAS-Bewertung

  • Im Jahr 2020 wurden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zwischen 186 000 und 340 000 Tonnen PFAS in Verkehr gebracht.
  • Ohne Regulierung wären bis 2055 rund 27 Millionen Tonnen PFAS verwendet und 4,7 Millionen Tonnen emittiert worden.
  • Eine Beschränkung nach Option RO2 würde Emissionen um etwa 83 % senken.
  • Besonders betroffen sind die Sektoren Transport, Energie, Elektronik, technische Textilien und Verpackungen.

Ausnahmen und Übergangsregelungen (Derogations)

Das Dossier enthält mehrere Derogationen zur Vermeidung unverhältnismäßiger Belastungen, z. B. für:

  • Ersatzteile und gebrauchte Artikel, um vorzeitige Entsorgung zu vermeiden
  • Recyclingprozesse, insbesondere bei Metallen
  • Forschung und Entwicklung (R&D)

Für die Herstellung von PFAS selbst wird ein RO3-Ansatz empfohlen, der Emissionen um bis zu 93 % reduziert, gleichzeitig aber die Versorgung für zulässige Anwendungen sicherstellt.

Umsetzung, Grenzwerte und Kontrolle

Zur Durchsetzung der PFAS-Beschränkung sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Konzentrationsgrenzwerte:
    • 25 ppb (einzeln identifizierte nicht-polymerische PFAS)
    • 250 ppb (Summe nicht-polymerischer PFAS)
    • 50 ppm (Gesamtfluor)
  • Berichtspflichten für Hersteller und Importeure bei Ausnahmen
  • Standortspezifische Managementpläne für Anlagen, die Fluorpolymere oder PFPE verarbeiten

Fazit: REACH-PFAS-Beschränkung 2025 als wichtiger Meilenstein

Das aktualisierte PFAS-Dossier 2025 markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer europaweiten PFAS-Regulierung.
PFAS gelten als nicht-schwellenwertige Stoffgruppe, deren Emissionen so weit wie möglich zu vermeiden sind.
Die Option RO2 mit zeitlich begrenzten Ausnahmen wird von der ECHA als verhältnismäßiger Ansatz bewertet, der Umweltschutz, Versorgungssicherheit und technische Machbarkeit miteinander verbindet.

Quellen und weiterführende Informationen