
Beratung zu Gefahrstoff-Etiketten
Gefahrstoff-Etiketten korrekt und gesetzeskonform umsetzen
Gefahrstoff-Etiketten korrekt und gesetzeskonform umsetzen
Bevor gefährliche Stoffe oder Gemische in Verkehr gebracht werden, müssen sie vom Hersteller, Importeur, Verarbeiter oder Händler gemäß der GHS-/CLP-Verordnung korrekt gekennzeichnet sein. Händler dürfen die Kennzeichnung des Vorlieferanten übernehmen – vorausgesetzt, sie wurde gemäß aktueller Gefahrstoffverordnung erstellt. Auch nachgeschaltete Anwender können die bestehende Kennzeichnung übernehmen, sofern keine Veränderung am Produkt erfolgt ist. Bei Änderungen am Stoff oder Gemisch ist jedoch eine neue bzw. ergänzende Kennzeichnung erforderlich.
Unser erfahrenes Team prüft Ihre bestehenden Etiketten auf Konformität oder entwickeln neue, rechtssichere Etikettenlösungen nach Maß – abgestimmt auf Ihre Produkte und Märkte.
Unsere Kundenberater nehmen sich die nötige Zeit, per Telefon, E-Mail oder gerne auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden.
Unser Experten-Team überprüft Ihre Produktdaten auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit.
Mehr erfahrenWir stehen Ihnen bei der Korrespondenz mit Aufsichtsbehörden zur Seite, bereiten erforderliche Dokumentationen vor und unterstützen Sie bei behördlichen Verfahren.
Mehr erfahrenAls Experten für Rezepturoptimierung beraten wir Sie dabei, die perfekte Balance zwischen Leistung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in Ihren Formulierungen zu erreichen.
Mehr erfahrenWir unterstützen Sie bei der Prozessoptimierung für einen rechtskonformen und sicheren Vertrieb Ihrer Produkte.
Mehr erfahrenHier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Pflichtangaben sind u.a.: Produktidentifikator, Piktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze), Name des Lieferanten sowie ggf. ein UFI-Code. Die Inhalte müssen in der Amtssprache des Bestimmungslandes angegeben werden.
Ja, auch Stoffe oder Gemische mit geringer Gefährdung können kennzeichnungspflichtig sein. Die Einstufung und Kennzeichnung richtet sich nach den spezifischen Eigenschaften und der geltenden Verordnung.
Falsche oder fehlende Kennzeichnung kann zu rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen, Bußgeldern oder Vertriebsverboten führen – auch im Ausland. Zudem besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko im Schadensfall.
Wir prüfen und beraten Sie zu länderspezifischen Anforderungen innerhalb der EU und darüber hinaus. So stellen Sie sicher, dass Ihre Etiketten den jeweiligen nationalen Vorgaben entsprechen.
Natürlich. Wir analysieren Ihre vorhandenen Etiketten auf Rechtskonformität und geben konkrete Handlungsempfehlungen.
Sie profitieren von Rechtssicherheit, Zeitersparnis und einem professionellen Außenauftritt. Unsere Expertise reduziert Ihr Haftungsrisiko und stellt sicher, dass Ihre Produkte reibungslos in Verkehr gebracht werden können.
Wenn Sie Hilfe benötigen, schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an info@gefahrstoff.com oder rufen Sie uns unter +49(0)6021 62 535 0 an.
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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.