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Beratung zu Gefahrstoff-Etiketten

Gefahrstoff-Etiketten korrekt und gesetzeskonform umsetzen

Kennzeichnungspflicht gemäß GHS-/CLP-Verordnung

Bevor gefährliche Stoffe oder Gemische in Verkehr gebracht werden, müssen sie vom Hersteller, Importeur, Verarbeiter oder Händler gemäß der GHS-/CLP-Verordnung korrekt gekennzeichnet sein. Händler dürfen die Kennzeichnung des Vorlieferanten übernehmen – vorausgesetzt, sie wurde gemäß aktueller Gefahrstoffverordnung erstellt. Auch nachgeschaltete Anwender können die bestehende Kennzeichnung übernehmen, sofern keine Veränderung am Produkt erfolgt ist. Bei Änderungen am Stoff oder Gemisch ist jedoch eine neue bzw. ergänzende Kennzeichnung erforderlich.

Produkte sicher kennzeichnen

Unser erfahrenes Team prüft Ihre bestehenden Etiketten auf Konformität oder entwickeln neue, rechtssichere Etikettenlösungen nach Maß – abgestimmt auf Ihre Produkte und Märkte.

  • Prüfung bestehender Etiketten auf GHS-/CLP-/REACH-Konformität
  • Beratung zu Layout, Sprache, Schriftgröße und Formatvorgaben
  • Umsetzung länderspezifischer Kennzeichnungsanforderungen (z.B. für EU-Exporte)
  • Praxisnahe Empfehlungen bei Zweifelsfällen oder Sonderkonstellationen

Unsere Kundenberater

Unsere Kundenberater nehmen sich die nötige Zeit, per Telefon, E-Mail oder gerne auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Angaben müssen auf einem Gefahrstoffetikett stehen?

Pflichtangaben sind u.a.: Produktidentifikator, Piktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze), Name des Lieferanten sowie ggf. ein UFI-Code. Die Inhalte müssen in der Amtssprache des Bestimmungslandes angegeben werden.

Müssen auch Produkte mit geringer Gefährdung gekennzeichnet werden?

Ja, auch Stoffe oder Gemische mit geringer Gefährdung können kennzeichnungspflichtig sein. Die Einstufung und Kennzeichnung richtet sich nach den spezifischen Eigenschaften und der geltenden Verordnung.

Was passiert, wenn die Etiketten nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen?

Falsche oder fehlende Kennzeichnung kann zu rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen, Bußgeldern oder Vertriebsverboten führen – auch im Ausland. Zudem besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko im Schadensfall.

Unterstützen Sie auch bei der Etikettenerstellung für andere Länder?

Wir prüfen und beraten Sie zu länderspezifischen Anforderungen innerhalb der EU und darüber hinaus. So stellen Sie sicher, dass Ihre Etiketten den jeweiligen nationalen Vorgaben entsprechen.

Können bestehende Etiketten geprüft und überarbeitet werden?

Natürlich. Wir analysieren Ihre vorhandenen Etiketten auf Rechtskonformität und geben konkrete Handlungsempfehlungen.

Welche Vorteile habe ich durch Ihre Etikettenberatung?

Sie profitieren von Rechtssicherheit, Zeitersparnis und einem professionellen Außenauftritt. Unsere Expertise reduziert Ihr Haftungsrisiko und stellt sicher, dass Ihre Produkte reibungslos in Verkehr gebracht werden können.

Sie haben noch mehr Fragen?

Wenn Sie Hilfe benötigen, schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an info@gefahrstoff.com oder rufen Sie uns unter +49(0)6021 62 535 0 an.

Kontakt

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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

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