
Bereitstellung einer Medizinische Notfallnummer
Erreichbarkeit im Notfall sicherstellen
Erreichbarkeit im Notfall sicherstellen
europaweit, zuverlässig und gesetzeskonform
Wenn Sie ein gefährliches Produkt auf den Markt bringen, müssen Sie sicherstellen, dass im Notfall medizinische Hilfe schnell und fachgerecht erfolgen kann.
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 schreibt daher vor, dass auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt eine medizinische Notfallnummer angegeben werden muss.
Warum ist eine medizinische Notfallnummer wichtig?
Im Falle einer Vergiftung oder eines Unfalls zählt jede Minute. Ärzte, Rettungskräfte oder Giftnotrufzentralen müssen in der Lage sein, schnell auf Produktinformationen zuzugreifen.
Dazu benötigten Sie:
Ihre Sicherheit
Wir stellen Ihnen eine professionelle medizinische Notfallnummer zur Verfügung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. In vielen Ländern reicht eine interne Telefonnummer nicht aus – die Nummer muss rund um die Uhr erreichbar sein und von medizinisch qualifiziertem Personal betreut werden.
Mit unserer Lösung erfüllen Sie diese Vorgaben zuverlässig und europaweit. So vermeiden Sie Rückfragen durch Behörden, rechtliche Risiken wie Abmahnungen oder sogar Vertriebsverbote.
Unser internationales Expert-Team kümmert sich professionell um die Erstellung und Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter. So entlasten Sie Ihre internen Ressourcen und reduzieren Ihre Kosten durch optimierte und zielgerichtete Prozesse. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, erklären Ihnen die Ergebnisse ausführlich und geben wertvolle Hinweise – zum Beispiel bei fehlerhaften Lieferantendatenblättern oder Unstimmigkeiten.
Gefahrstoffe werden einheitlich beschrieben, korrekt gekennzeichnet und rechtlich sicher dokumentiert – europaweit und international nachvollziehbar.
Ihre Daten und Rezepturen behandeln wir mit höchster Vertraulichkeit. Alle Informationen werden streng vertraulich und ausschließlich zweckgebunden verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
Die Sicherheitsdatenblätter können in mehr als 50 Sprachen und 14 eigenen Rechtsräumen erstellt werden.
Unser Experten-Team besteht aus Biologen, Chemikern, Physikern und berät Sie gerne per Telefon und E-Mail.
Unsere Kundenberater nehmen sich die nötige Zeit, per Telefon, E-Mail oder gerne auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden.
Überlassen Sie die Erstellung und Pflege Ihrer Sicherheitsdatenblätter unserem erfahrenen Expertenteam. Wir arbeiten effizient, gesetzeskonform (z.B. nach CL/GHS/REACH) und unterstützen Sie weltweit in über 50 Sprach- und Länderkombinationen. Sparen Sie Zeit und Kosten – wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenWir übernehmen für Sie die Produktmeldung nach CLP-Verordnung – inklusive Erstellung und Verwaltung des UFI-Codes, PCN-Eintrags sowie der kompletten behördlichen Kommunikation.
Mehr erfahrenWir übernehmen für Sie die Erstellung rechtskonformer Gefahrstoff-Etiketten auf Basis Ihrer Sicherheitsdatenblätter – automatisch abgestimmt und stets aktuell. Ob in verschiedenen Formaten, mit individuellen Layouts in über 50 Sprach-/Länderkombinationen.
Mehr erfahrenHier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sobald Sie ein gefährliches Gemisch oder Produkt in Verkehr bringen, verlangt die CLP-Verordnung, dass eine ständige Notfallauskunft bereitsteht – z.B. auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt. Dies gilt insbesondere bei Produkten mit Gesundheitsgefahren wie Vergiftungsrisiken.
Verantwortlich ist der Inverkehrbringer – also Hersteller, Importeur oder Händler mit eigenem Label. Es reicht nicht, auf eine allgemeine Firmen-Hotline zu verweisen. Die Nummer muss medizinische Auskünfte geben dürfen und ständig erreichbar sein.
In der Regel nein. Behörden fordern eine Nummer, die 24/7 erreichbar ist und qualifiziert medizinisch beraten kann. Eine interne Telefonnummer ohne medizinisches Fachpersonal oder eingeschränkte Erreichbarkeit genügt nicht und kann zu Rückfragen oder Vertriebsverboten führen.
Einige Länder stellen zwar öffentliche Notfallnummern zur Verfügung, doch nicht alle erlauben deren Nutzung auf Etiketten oder in Sicherheitsdatenblättern. Zudem übernehmen nicht alle Zentren die Verantwortung, wenn keine offizielle PCN-Meldung vorliegt. Eine eigene, professionelle Notfallnummer gibt Rechtssicherheit und ist EU-weit anerkannt.
Die Pflicht betrifft alle EU- und EWR-Länder, in denen gefährliche Produkte verkauft werden. Die Anforderungen variieren – in vielen Ländern wird eine landessprachliche, professionelle Notfallnummer verlangt. Unsere Lösung deckt alle relevanten Länder rechtskonform ab.
Ja, unsere Notfallnummer kann direkt in Ihre PCN-Meldung nach Anhang VIII der CLP-Verordnung integriert werden. Sie entspricht allen Anforderungen der ECHA und der nationalen Behörden.
Im Falle eines medizinischen Notfalls – etwa bei einer Vergiftung – kann die medizinische Hotline sofort reagieren. Unsere Partner arbeiten mit Fachpersonal, das Auskunft über Inhaltsstoffe und Erste-Hilfe-Maßnahmen geben kann. So wird im Ernstfall schnell und gezielt geholfen.
Ja. In vielen Ländern verlangt die CLP-Verordnung, dass medizinische Auskünfte in der jeweiligen Landessprache gegeben werden können. Unsere Lösung stellt sicher, dass in den gewünschten Zielländern mehrsprachige Erreichbarkeit gegeben ist – etwa auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und weiteren Sprachen.
Die Notfallnummer sollte in jedem Fall im Sicherheitsdatenblatt (SDB) unter Abschnitt 1.4 eingetragen werden. Außerdem ist sie häufig auf dem Produktetikett notwendig – insbesondere, wenn eine PCN-Meldung erfolgt oder das Produkt besondere Gesundheitsgefahren birgt.
Wenn Sie Hilfe benötigen, schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an info@gefahrstoff.com oder rufen Sie uns unter +49(0)6021 62 535 0 an.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen?
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.