
Aktuelle Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Überblick, Inhalte und Änderungen 2024/2025
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine zentrale Vorschrift des deutschen Arbeitsschutzrechts. Sie regelt den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen und dient dem Schutz von Beschäftigten sowie Dritten vor gesundheitlichen Gefährdungen durch chemische Stoffe, Gemische und gefährliche Verfahren.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt auf ihrer Internetseite den aktuellen Verordnungstext der Gefahrstoffverordnung sowie ergänzende Informationen und Erläuterungen zur praktischen Umsetzung bereit. Damit ist die BAuA eine maßgebliche Anlaufstelle für Unternehmen, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitgeber.
Inhalt und Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung definiert umfassende Anforderungen an Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Zu den zentralen Regelungsinhalten gehören insbesondere:
- Pflichten der Arbeitgeber, vor allem zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, zur Substitution gefährlicher Stoffe sowie zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Vorgaben für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich Lagerung, Kennzeichnung und innerbetrieblichem Umgang
- Besondere Schutzvorschriften für gefährliche Stoffe, insbesondere für krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMR-Stoffe)
- Unterweisung und Information der Beschäftigten, um Risiken zu erkennen und Schutzmaßnahmen sicher einzuhalten
Die GefStoffV gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe hergestellt, verwendet, gelagert oder freigesetzt werden können.
Änderungen der Gefahrstoffverordnung 2024 und 2025
Nach einer bereits erfolgten Änderung im Jahr 2024 wurde die Gefahrstoffverordnung Ende 2025 erneut angepasst. Die letzte Änderungsverordnung trat am 20. Dezember 2025 in Kraft und enthält mehrere inhaltliche Präzisierungen.
Neuregelungen in § 15c GefStoffV: Anzeige- und Sachkundepflichten
Eine wesentliche Änderung betrifft den § 15c GefStoffV. Dieser regelt die Anzeige- und Sachkundepflichten bei bestimmten Tätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung ausgewählter Biozide.
Nach Angaben der BAuA dienen die Anpassungen dazu, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ohne das Schutzniveau für Beschäftigte zu verringern. Die konkreten Änderungen zu Anzeige- und Nachweispflichten ergeben sich aus dem aktuellen Wortlaut der Gefahrstoffverordnung.
Änderungen beim Umgang mit Asbest
Darüber hinaus enthält die neue Fassung der Gefahrstoffverordnung Anpassungen zu Tätigkeiten mit Asbest. Asbest bleibt ein besonders gefährlicher Stoff, für den weiterhin strenge Schutzmaßnahmen gelten.
Die Neuregelungen betreffen unter anderem:
- Anforderungen an bestimmte Asbestarbeiten
- Organisatorische und fachliche Voraussetzungen
- Qualifikation und Schutz der Beschäftigten
Die genauen Vorgaben sind im Verordnungstext geregelt und werden von der BAuA ergänzend erläutert.
Quelle:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Gefahrstoffverordnung
https://www.baua.de/DE/Themen/Chemikalien-Biostoffe/Gefahrstoffe/Taetigkeiten-mit-Gefahrstoffen/Gefahrstoffverordnung
Für das Inverkehrbringen bestimmter Biozide gilt die Biozidrechts-Durchführungsverordnung. Die benötigte Sachkunde kann bei uns abgelegt werden. Sind Ihre Produkte betroffen? Sprechen Sie uns an.