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ECHA: Gebühren für Biozid-Verfahren steigen ab August 2025 um 19,5 %

Helsinki, 28. Juli 2025 – Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Gebührenverordnung für Biozid-Produkte beschlossen. Ab dem 14. August 2025 steigen die Standardgebühren für Unternehmen um 19,5 %, um die Inflation der letzten Jahre auszugleichen.

Hintergrund der Gebührenerhöhung

Die Anpassung basiert auf der durchschnittlichen Inflationsrate in Europa von 2021 bis 2023. Es handelt sich um die erste Gebührenänderung seit Einführung der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) im Jahr 2013.

Betroffen sind insbesondere folgende Leistungen der ECHA (Europäische Chemikalienagentur):

  • Wirkstoffgenehmigungen
  • Unionszulassungen
  • Technische Gleichwertigkeitsprüfungen
  • Weitere biozidrechtliche Dienstleistungen

Vergünstigungen für KMU bleiben bestehen

Für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten weiterhin reduzierte Gebühren.
Die Voraussetzungen für diese Ermäßigungen bleiben unverändert, und die Rabatte werden prozentual von den Standardgebühren berechnet.

Ab wann gelten die neuen Gebühren?

  • Annahme der Verordnung: 24. Juli 2025
  • Inkrafttreten: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
  • Anwendung: ab 14. August 2025

Damit bleibt Unternehmen nur ein kurzer Zeitraum, um ihre laufenden und geplanten Verfahren auf die neuen Kosten abzustimmen.

Fazit für Unternehmen

Die Erhöhung der Biozid-Gebühren ist eine direkte Reaktion auf die wirtschaftliche Entwicklung und die anhaltende Inflation. Unternehmen sollten:

  • ihre aktuellen und zukünftigen Verfahren überprüfen,
  • die Kostenkalkulation rechtzeitig anpassen,
  • mögliche Ermäßigungen für KMU prüfen.

Weitere Quellen: ECHA – Biocides fees increase with inflation, ECHA – Authorisation of biocidal products