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Bild von einem Glas mit Trinkwasser vor blauem Hintergrund

ECHA startet Meldesystem für Vorhaben nach der EU-Trinkwasserrichtlinie

Die European Chemicals Agency (ECHA) hat ein neues Online-Tool eingeführt, über das Unternehmen ihre geplanten Vorhaben im Rahmen der EU-Trinkwasserrichtlinie (Drinking Water Directive, DWD) melden können. Ziel ist es, frühzeitig Transparenz über beabsichtigte Änderungen an den Europäischen Positivlisten für Stoffe zu schaffen, die in Materialien mit Trinkwasserkontakt eingesetzt werden.

Neues Online-Tool im ECHA Industry Portal

Seit dem 5. Januar 2026 können Unternehmen über das ECHA Industry Portal mitteilen, welche Stoffe sie:

  • beibehalten,
  • neu aufnehmen oder
  • entfernen

möchten.

Diese sogenannten „Notifications of intention" (Meldungen von Vorhaben) betreffen die Europäischen Positivlisten für Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen oder Bestandteile, die bei der Herstellung von Materialien mit Trinkwasserkontakt verwendet werden.

Die Meldungen werden im IUCLID-Format erstellt. IUCLID ist das von der EU genutzte Datenformat zur strukturierten Übermittlung chemischer Stoffinformationen an Behörden.

Zur Unterstützung der Unternehmen hat ECHA mehrere hilfreiche Dokumente veröffentlicht, darunter:

  • ein Handbuch zur Erstellung einer Meldung
    („How to prepare a Drinking Water Directive Notification of intention"),
  • ein spezielles Leitfadendokument
    (DWD Guidance Volume IV),
  • ein Video-Tutorial zur Erstellung des IUCLID-Dossiers.

ECHA empfiehlt allen betroffenen Unternehmen und Behörden, sich vor der Einreichung intensiv mit diesen Materialien vertraut zu machen.

Fristen und weiterer Ablauf der Antragstellung

Nach Abgabe der Meldung haben Antragsteller 12 Monate Zeit, um den vollständigen Antrag einzureichen.

Ab Januar 2027 können dann offiziell Anträge zur Änderung der Europäischen Positivlisten bei ECHA gestellt werden.

Wichtig:
Die vorgelagerte Meldung ist ein verpflichtender Schritt vor der eigentlichen Antragstellung.

Hintergrund: Ziele der EU-Trinkwasserrichtlinie (DWD)

Die EU-Trinkwasserrichtlinie verfolgt zentrale Ziele:

  • Schutz der Bevölkerung und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch verunreinigtes Trinkwasser
  • Verbesserung des Zugangs zu sicherem Trinkwasser in der Europäischen Union

Ein wesentlicher Bestandteil ist das Rahmenwerk für Mindesthygieneanforderungen an Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen - von der Wassergewinnung bis zum Wasserhahn.

Die Richtlinie schreibt vor, dass relevante Stoffe in einer von vier Europäischen Positivlisten enthalten sein müssen.

Zweck der Meldung von Vorhaben („Notification of Intention")

Für jede Aufnahme, Erneuerung oder Streichung eines Stoffes ist ein Antrag bei ECHA erforderlich. Die vorherige Meldung dient dazu:

  • potenzielle Antragsteller zur Bündelung gemeinsamer Anträge zu ermutigen,
  • Stakeholder frühzeitig über geplante Änderungen zu informieren,
  • ECHA eine effizientere Bearbeitung und Planung zu ermöglichen.

Bedeutung für Unternehmen und Hersteller

Hersteller und andere Wirtschaftsakteure sollten frühzeitig prüfen, ob eingesetzte Stoffe betroffen sind, und die Meldungen rechtzeitig vorbereiten.

Eine frühzeitige Beteiligung kann helfen:

  • Doppelarbeit zu vermeiden,
  • gemeinsame Anträge zu koordinieren,
  • den späteren Antragsprozess deutlich zu erleichtern.

Quelle: https://echa.europa.eu/de/-/echa-asks-companies-to-start-notifying-intentions-under-the-drinking-water-directive#msdynmkt_trackingcontext=ce30b56a-0e89-496b-b4c0-41639aab0300