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EU-weites Verbot von Chrom(VI): ECHA will Krebsrisiken am Arbeitsplatz senken

Ein historischer Schritt für den Gesundheitsschutz in der Industrie

Helsinki, 29. April 2025 – Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schlägt ein EU-weites Verbot von Chrom(VI)-Verbindungen vor, um die Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Diese hochgradig krebserregenden Stoffe stehen im Verdacht, unter anderem Lungen- und Darmkrebs auszulösen – nicht nur bei direkt exponierten Beschäftigten, sondern auch bei Anwohnern nahe industrieller Anlagen.

Warum ein Verbot von Chrom(VI) jetzt notwendig ist

Chrom(VI)-Verbindungen (auch Cr(VI) genannt) gelten als eine der gefährlichsten Chemikalien in der industriellen Produktion. Die ECHA hat im Auftrag der Europäischen Kommission umfassende Risikobewertungen vorgenommen. Das alarmierende Fazit: Diese Substanzen stellen ein erhebliches Krebsrisiko dar.

Gesundheitsgefahren durch Chrom(VI):

  • Nachweislich krebserregend (Lungen-, Darmkrebs)
  • Gefährdung nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in der Umwelt
  • Besonders kritisch in Bereichen wie Galvanik, Lackierung und Oberflächenbehandlung

Geplante Ausnahmen unter strengen Auflagen

Der Beschränkungsvorschlag sieht ein grundsätzliches Verwendungsverbot von Cr(VI) vor – jedoch mit gezielten Ausnahmen für spezifische industrielle Anwendungen. Diese sind nur erlaubt, wenn strikte Grenzwerte für Emissionen und Exposition eingehalten werden.

Zulässige Anwendungen unter Bedingungen:

  • Formulierung von Gemischen
  • Galvanisierung auf Kunststoff und Metall
  • Verwendung in Grundierungen und Suspensionen
  • Spezielle Oberflächenbehandlungen
  • Einsatz als funktionelle Additive und Prozesshilfsmittel

Gesundheits- und Umweltvorteile im Überblick

Die ECHA rechnet mit deutlichen positiven Effekten:

  • Bis zu 195 vermiedene Krebsfälle pro Jahr
  • Reduktion von Cr(VI)-Emissionen um 17 Tonnen jährlich
  • Monetäre Einsparungen von bis zu 1,07 Milliarden Euro über 20 Jahre
  • Kosten für Unternehmen: 314 Millionen bis 3,23 Milliarden Euro (u. a. durch Ersatzstoffe, Umrüstung, Verlagerung)

Öffentliche Konsultation startet am 18. Juni 2025

Unternehmen, Verbände und Bürger*innen sind eingeladen, sich an der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Eine Online-Informationsveranstaltung der ECHA wird zusätzlich angeboten, um Fragen zur Umsetzung und Beteiligung zu klären.

Wie geht es weiter?

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung und sozioökonomische Analyse werden den Vorschlag sowie eingereichte Stellungnahmen prüfen. Anschließend entscheidet die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die endgültige Ausgestaltung der Beschränkung.

Hintergrund zum ECHA-Vorschlag

Bereits im September 2023 hatte die Kommission die ECHA mit dem Erarbeiten eines Beschränkungsvorschlags für Chrom(VI) beauftragt. Ziel ist es, die bisherigen REACH-Zulassungen durch eine effizientere, europaweit einheitliche Regulierung zu ersetzen. So soll der Schutz von Mensch und Umwelt gestärkt werden – ohne dabei den Binnenmarkt zu gefährden.

Fazit: Nachhaltiger Wandel in der Chemikalienpolitik**

Das geplante Verbot von Chrom(VI)-Verbindungen markiert einen Meilenstein für den Arbeitsschutz und die Umweltpolitik der EU. Unternehmen sind nun gefordert, sich frühzeitig auf mögliche Änderungen vorzubereiten – und gleichzeitig ihre Chance zur Mitwirkung in der Konsultation zu nutzen.