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Brexit-Symbolbild: Geteilte Darstellung der britischen Flagge und der EU-Flagge mit dem Schriftzug ‚BREXIT‘

Verlängerung der UK REACH-Übergangsregistrierungsfristen: Aktuelle Entwicklungen und neue Termine

Die britische Regierung hat angekündigt, die Fristen für die Übergangsregistrierungen im Rahmen von UK REACH zu verlängern. Diese Entscheidung folgt auf eine umfassende Konsultation mit Industrievertretern, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Fachverbänden. Die geplante Fristverlängerung steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierungen von Schottland und Wales.

Hintergrund: UK REACH nach dem Brexit

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gilt in Großbritannien das eigenständige Chemikalienrecht UK REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Unternehmen, die chemische Stoffe herstellen oder nach Großbritannien importieren, sind verpflichtet, für jede relevante Substanz ein vollständiges UK-REACH-Registrierungsdossier einzureichen.

Im Rahmen des bisherigen Übergangsmodells – dem Alternative Transitional Registration Model (ATRm) – galten gestaffelte Fristen für die Einreichung vollständiger Dossiers. Diese richteten sich nach Tonnage und Gefährdungspotenzial der Stoffe und waren bislang auf folgende Stichtage festgelegt:

  • 27. Oktober 2026
  • 27. Oktober 2028
  • 27. Oktober 2030

Ergebnis der öffentlichen Konsultation

Im Jahr 2025 führte das britische Umweltministerium Defra (Department for Environment, Food & Rural Affairs) eine öffentliche Konsultation zur möglichen Verlängerung der UK-REACH-Fristen durch. Den Stakeholdern wurden drei Verlängerungsoptionen zur Auswahl gestellt.

Nach Auswertung der Rückmeldungen entschied sich die britische Regierung für Option 1 als bevorzugte Lösung. Diese Option sieht eine moderate, gestaffelte Verschiebung der bestehenden Fristen vor.

Neue geplante UK-REACH-Fristen für Übergangsregistrierungen

Vorbehaltlich der Zustimmung der devolvierten Regierungen sollen die Fristen für die Übergangsregistrierung künftig wie folgt gelten:

  • 27. Oktober 2029
  • 27. Oktober 2030
  • 27. Oktober 2031

Damit werden die bisherigen Stichtage jeweils um drei, zwei beziehungsweise ein Jahr verlängert.

Zeitplan für die gesetzliche Umsetzung

Die britische Regierung plant, die erforderlichen Änderungen der UK-REACH-Rechtsvorschriften im Laufe des Jahres 2026 in das Parlament einzubringen. Ziel ist es, die novellierte Gesetzgebung rechtzeitig zu verabschieden, sodass die neuen Fristen vor dem ersten verlängerten Termin im Oktober 2029 rechtskräftig in Kraft treten.

Ziele und Vorteile der Fristverlängerung

Die Verlängerung der Übergangsfristen verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Mehr Zeit für die Fertigstellung und Implementierung des ATRm, damit sich Unternehmen auf mögliche neue Anforderungen einstellen können
  • Entlastung der Industrie, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, durch zusätzlichen Zeitspielraum für Datenerhebung und Dossiererstellung
  • Bessere Abstimmung der Compliance-Prüfungen durch die britische Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE), sodass Überprüfungen erst nach fristgerechter Dateneinreichung erfolgen

Fazit

Die geplante Verlängerung der UK-REACH-Übergangsregistrierungsfristen schafft dringend benötigte Planungssicherheit für Unternehmen, die auf dem britischen Chemikalienmarkt tätig sind. Gleichzeitig unterstützt sie die erfolgreiche Weiterentwicklung des ATRm und trägt zu einer praktikableren Umsetzung des Chemikalienrechts in Großbritannien bei.

Quelle: https://www.gov.uk/government/consultations/uk-reach-extending-dossier-submission-deadlines-for-transitional-registrations/outcome/summary-of-responses-and-government-response