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Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemiekalienVerbotsverordnung

Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV mit Fokus auf REACH, CLP, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS und aktuellen Beschränkungen.

Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend die wichtigsten Neuerungen im europäischen und nationalen Stoffrecht – darunter REACH, CLP, GefStoffV, ChemVerbotsV und TRGS. Es bietet praxisnahe Informationen und konkrete Hinweise, damit Sie Ihre Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV stets aktuell halten und die Anforderungen der sich ständig weiterentwickelnden Rechtslage sicher erfüllen können.

Inhalte des Seminars

  • Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP-Verordnung)
  • Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
  • Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/ Gemischen nach CLP-Verordnung
  • Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen

Zielgruppe

  • Sachkundige Personen nach § 11 ChemVerbotsV, deren Sachkundebescheinigung 6 Jahre zurückliegt

Voraussetzungen

  • Bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV bzw. GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch- technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer).

Abschluss

  • Bescheinigung zur Verlängerung der Sachkunde für 6 Jahre gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV

Anmeldung

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