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Eingeschränkte Sachkunde (Biozide) nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung und Bioziddurchführungsverordnung

Seminar zur eingeschränkten Sachkunde für Biozide nach §11 ChemVerbotsV und Bioziddurchführungsverordnung – inkl. Prüfungsvorbereitung und Sicherheitsaspekten.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde für den rechtssicheren Umgang mit Biozidprodukten gemäß §11 ChemVerbotsV und der Biozidrechts-Durchführungsverordnung. Neben den gesetzlichen Grundlagen und toxikologischen Aspekten stehen insbesondere die spezifischen Eigenschaften und Einsatzgebiete von Bioziden sowie relevante Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Mittelpunkt. Ergänzt wird das Seminar durch eine gezielte Prüfungsvorbereitung

Das Seminar richtet sich an Personen, die Biozidprodukte in Verkehr bringen oder anwenden und dafür eine eingeschränkte Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV sowie gemäß der seit 1. Januar 2025 geltenden Biozidrechts-Durchführungsverordnung nachweisen müssen.

Inhalte des Seminars

  • Grundlagen der Chemikaliengesetzgebung
  • Grundkenntnisse der Toxikologie
  • Erste Hilfe, Gefahrenabwehr, Sicherheitsmaßnahmen
  • Haupteinsatzgebiete und Wirkungsspektren der Biozide
  • Eigenschaften der Biozide
  • Besondere Vorschriften für den Einsatz von Bioziden
  • Prüfungsvorbereitung

Zielgruppe

  • Personen die spezielle Biozide (nach Bioziddurchführungsverordnung) vertreiben.

Voraussetzungen

  • keine

Abschluss

  • Eingeschränkte Sachkunde (Biozide) nach §11 ChemVerbotsV und Bioziddurchführungsverordnung

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