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Eingeschränkte Sachkunde nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung

Seminar zur eingeschränkten Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV mit Fokus auf REACH, CLP, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS und aktuellen Beschränkungen.

Verfügbar

Übersicht

  • Ort:
    epos Software & Service AG Benzstr. 2, 63768 Hösbach
  • Datum:
    kein Termin festgelegt
  • Referent*innen:
    Christiane Weiland, Gefahrstoff-Expertin
  • Preis:
    € 1.480,- zzgl. MwSt.

Folgekurse

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Grundlagen, um die eingeschränkte Sachkunde nach §11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) zu erwerben.

Dabei werden zentrale Inhalte wie chemikalienrechtliche Grundlagen, toxikologische Grundkenntnisse und der sichere Umgang mit gefährlichen Stoffen behandelt. Ergänzt wird das Programm durch praktische Hinweise zur Gefahrenabwehr und eine gezielte Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.

Das Seminar richtet sich an Personen, die eine eingeschränkte Sachkunde gemäß §11 der ChemVerbotsV benötigen, z.B. für den Handel mit kennzeichnungspflichtigen Produkten.

Inhalte des Seminars

  • Grundlagen der Chemikaliengesetzgebung
  • Grundkenntnisse der Toxikologie
  • Eigenschaften gefährlicher Stoffe
  • Erste Hilfe, Gefahrenabwehr, Sicherheitsmaßnahmen
  • Prüfungsvorbereitung

Zielgruppe

  • Hersteller, Distributoren und Importeure chemischer Produkte, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) beauftragt sind
  • Gefahrstoffbeauftragte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Lehr- und Ausbildungspersonal und Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement
  • Generell Personen, die eine Sachkundebescheinigung benötigen

Voraussetzungen

  • keine

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung der Sachkunde für 6 Jahre gemäß § 11 Abs. 1. Die bestandene Prüfung dient als Nachweis der Sachkunde für das Inverkehrbringen aller gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, die in § 3 Abs. 1 ChemVerbotsV genannt sind. Sie ist auch Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 oder die Anzeige nach § 2 Abs. 6 ChemVerbotsV zum Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen, die mit dem Gefahrensymbol T+ (sehr giftig) oder T (giftig) gekennzeichnet sind), aber mit Ausnahme von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln.

Anmeldung

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Dann rufen Sie uns an unter +49(0)6021 62 535 0, schreiben Sie uns eine kurze Mail an veranstaltung@gefahrstoff.com oder nutzen Sie das Anmeldeformular.

Was zeichnet unsere Veranstaltungen aus?

Unsere Veranstaltungen finden live stattKompetenz, die überzeugt
Unsere Expertinnen und Experten teilen ihr Know-how direkt mit Ihnen
Mitmachen statt nur zuhören
Fragen und Diskussionen sind jederzeit willkommen
Interaktiv und praxisnah gestaltet
Unsere Webinare bieten direkten Praxisbezug und reale Fallbeispiele
Komfortabel von überall aus teilnehmen
Alles, was Sie brauchen, ist ein Internetzugang
Eingeschränkte Sachkunde nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung
onPremises
€ 1.480,- zzgl. MwSt.
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Kundenstimmen

Wir sind insbesondere mit der Mehrsprachigkeit zufrieden - erspart uns Zeit und Ärger.

— GftK

Vielen Dank für den immer freundlichen und kompetenten Service. Ich habe nie bereut, dass ich damals epos als SDB-Software ausgewählt habe.

— Arthur Glöckler GmbH

Vielen Dank auch für den absolut wunderbaren Support von Ihrer Seite bzgl. der SDS & Fragen zu Corona, Desinfektion & Allgemeinverfügungen! Das hat uns sehr weitergeholfen!

— Schott AG

Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern erschließt sich mit Ihrer Software sehr einfach und vielfach intuitiv. Nicht zuletzt dank Ihrer Beratungshotline und Ihrer Zusatzangebote können wir mit epos schnell und flexibel auf Kundenwünsche reagieren.

— Naundorf Umweltconsulting GmbH