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[1] Umfassende Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV

Seminar zur umfassenden Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV – inkl. Chemikalienrecht, Biozide, Sicherheitsmaßnahmen und strukturierter Prüfungsvorbereitung.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die umfassende Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV. Behandelt werden sowohl die grundlegenden Aspekte der Chemikaliengesetzgebung und Toxikologie als auch spezifische Anforderungen im Umgang mit Bioziden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den gesetzlichen Vorgaben, Sicherheitsmaßnahmen und besonders der gezielten Prüfungsvorbereitung, um Sie optimal auf Ihre Sachkundeprüfung vorzubereiten.

Das Seminar richtet sich an Personen, die eine umfassende Sachkunde nach §11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) erwerben möchten – z.B. für den Umgang mit besonders überwachungsbedürftigen Stoffen und Biozidprodukten. Die Prüfung, auf die in diesem Seminar vorbereitet wird, befähigt zur rechtskonformen Abgabe entsprechender Produkte.

Inhalte des Seminars

  • Grundlagen der Chemikaliengesetzgebung
  • Grundkenntnisse der Toxikologie
  • Eigenschaften gefährlicher Stoffe
  • Erste Hilfe, Gefahrenabwehr, Sicherheitsmaßnahmen
  • Haupteinsatzgebiete und Wirkungsspektren der Biozide
  • Eigenschaften der Biozide
  • Besondere Vorschriften für den Einsatz von Bioziden
  • Prüfungsvorbereitung

Zielgruppe

  • Hersteller, Distributoren und Importeure gefährlicher Stoffe und Gemische.
  • Lehr- und Ausbildungspersonal für betriebsinterne Schulungen beauftragter Personen im Verkauf.

Voraussetzungen

  • Keine

Abschluss

  • Behördlich anerkannte Bescheinigung der Sachkunde gemäß §11 ChemVerbotsV. Die bestandene Prüfung dient als Nachweis der Sachkunde für das Inverkehrbringen aller gefährlichen Stoffe und Gemische, die in Anhang II der ChemVerbotsV genannt sind. Sie ist auch Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis gemäß §6 oder die Anzeige nach §7 ChemVerbotsV zum Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen, die mit den Gefahrenpiktogrammen GHS03 (Flamme über einem Kreis), GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen), sowie GHS02 (Flamme) in Verbindung mit den H-Sätzen H224, H241, H242 oder GHS08 (Gesundheitsgefahr) in Verbindung mit den H-Sätzen H340, H350, H360(d)(f), H370, H372 gekennzeichnet sind oder bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln.
  • Anmeldung zur Prüfungsabnahme: Dieser Kurs beinhaltet nicht die Prüfung. Bei Interesse melden Sie sich gerne zur Prüfung an.

Anmeldung

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