
EU-Gerichtshof bestätigt: Einstufung von Titandioxid als krebserregend war rechtswidrig
Luxemburg, 4. August 2025 – Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die Rechtsmittel Frankreichs und der EU-Kommission zurückgewiesen. Damit bleibt die Nichtigerklärung der Einstufung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff bestehen. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Hersteller, Importeure und Anwender von Titandioxid in der EU.