
Überarbeitung der CLP-Verordnung: Neue Pflichten für Händler bei Meldungen an Giftinformationszentren
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung) wurde kürzlich überarbeitet. Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die erweiterte Verantwortung der Händler im Zusammenhang mit Meldungen gefährlicher Gemische an Giftinformationszentren. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche neuen Pflichten auf Händler zukommen, was jetzt konkret zu beachten ist und wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Änderungen vorbereiten.